Mietvertragskündigung nach entzogenem Sorgerecht
M. ist ein sechszehnjähriges Mädchen. M. hatte einen Unfall und sitzt seitdem im Rollstuhl. Die elterliche Wohnung ist nicht rollstuhlgerecht und die Eltern wollten ihre Eigentumswohnung auch nicht aufgeben. Außerdem kommen sie mit der Behinderung ihrer minderjährigen Tochter nicht wirklich zurecht. Deshalb wohnt M. in einer eigenen Wohnung und versorgt sich auch selbst.
Da M. aber minderjährig ist, mussten die Eltern die Zustimmung zum Mietvertrag geben und haben den Mietvertrag schlussendlich auch unterschrieben. Unter anderem weil ihre eigene Wohnung für ihre Tochter nicht zu erreichen wäre, weil sie im zweiten Stock eines Wohnhauses ohne Aufzug ist. Die Kosten der Unterkunft und der Lebensunterhalt des Mädchens werden durch Gelder einer Versicherung abgedeckt.
Die Mutter von M. ist seit Kurzem in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht. Damit ruht das Sorgerecht wohl erst mal. Mit dem Vater gab es eine tätliche Auseinandersetzung, bei der die Tochter durch den Vater verletzt wurde. Daraufhin wurde dem Vater das Sorgerecht entzogen. Was den Vater nun erst Recht wütend macht. Allerdings besteht auch ein Annäherungsverbot und somit besteht momentan kein persönlicher Kontakt zwischen Vater und Tochter.
Nun hat der Vater den Mietvertrag gekündigt. Der Vermieter stand bereits mit potentiellen Nachmietern vor der Tür. Wenn aber das Sorgerecht entzogen wurde, kann doch der Vater den Mietvertrag doch gar nicht kündigen, sondern nur der gesetzliche Vertreter von M.? Die Mutter hat sich dazu nicht geäußert und es besteht auch kein Kontakt. An sich müsste doch nun das Jugendamt für die minderjährige M. der gesetzliche Vertreter sein oder nicht? Und somit kann doch auch nur das Jugendamt den Mietvertrag kündigen?
Es kommt darauf an, wer denn eigentlich der Mieter der Wohnung ist und die Miete bezahlt. Stehen die Eltern in dem Mietvertrag als Mieter? Oder steht M dort als Mieter, zahlt selber durch die Versicherung, und haben die Eltern nur die Zustimmung gegeben? Je nachdem können die Eltern kündigen oder auch nicht. Stehen sie zusammen als Mieter im Vertrag, können sie es auch nur zusammen und nicht der Vater allein.
Da M erst 16 ist und scheinbar schon einige juristische Auseinandersetzungen hatte mit ihren Eltern, müsste sie ohnehin schon beim Jugendamt unter Aufsicht stehen, denn so ohne weiteres bekommt sie ja auch kein Kontaktverbot gegen ihren Vater. Und ich bin mir nicht ganz sicher, aber ich meine, sobald dem Vater das Sorgerecht entzogen wurde, hätte das Gericht einen Vormund oder etwas Ähnliches bestellen müssen, der sich um M sorgt, denn sie darf als Minderjährige nicht ganz ohne Aufsichtsperson bleiben.
M müsste an sich für die juristischen Probleme ohnehin auch einen Anwalt gehabt haben, der sie da hätte beraten können. Und in die gerichtlichen Auseinandersetzungen wäre auch schon das Jugendamt mit involviert gewesen, sodass sie nicht allein da stehen dürfte.
Ich würde in so einer Situation erst mal mit dem Jugendamt sprechen und dort kann man vielleicht schon einen guten Ratschlag bekommen. Ansonsten sollte man sich mit einem Anwalt auseinandersetzen und sich beraten lassen. Es ist wirklich mies, wenn der Vater so drauf ist, aber man kann da sicherlich etwas machen, mit den richtigen Leuten an seiner Seite.
Was hat das Sorgerecht mit einem juristischen Vertrag zu tun? Denn nichts anderes ist ein Mietvertrag. Da besteht doch gar kein Zusammenhang. Das Vertragsverhältnis zwischen Mieter und Vermieter ist getrennt vom Sorgerecht zu betrachten. Und da steht für mich die Frage im Raum ob damals beide Eltern unterschrieben haben oder nur der Vater.
Haben beide Eltern unterschrieben, kommt die nächste Frage. Denn da die Mutter im Moment scheinbar nicht selbst über ihr Leben bestimmt, muss es ja einen gesetzlichen Vertreter geben. Ist das der Ehemann, dann kann er einfach den Mietvertrag kündigen, wie es ihm beliegt. Ebenso kann er handeln, wenn er alleiniger Vertragspartner mit dem Vermieter ist.
Daraus ergibt sich nun zwar ein Problem für die Tochter, was sie aber dem Jugendamt in die Hände legen sollte. Das kann dann auch für sie einen Anwalt einschalten, der die finanziellen Rechte notfalls vor Gericht durchsetzt. Ob man wegen der Wohnung auch einen Eilantrag stellen kann, müsste auch ein Jurist entscheiden und das möglichst schnell.
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