Mietvertragliche Mittagsruhe immer bindend?

vom 14.04.2019, 21:20 Uhr

Sicher kann man sagen, dass man so einen Vertrag nicht unterschreiben muss, wenn einem was nicht passt. Aber heutzutage ist man froh, wenn man eine Wohnung bekommt und da schaut man oft vielleicht nicht so genau hin.

In dem Mietvertrag von Familie Neu steht eine Mittagsruhe von 12 Uhr bis 15 Uhr 30 drin. Das sind 3 1/2 Stunden, in denen sie die Kinder ruhig halten müssen und schon quasi durch die Wohnung fliegen müssen, weil die Nachbarin unter ihnen meint, dass sie zu laut sind. Die Kinder sind 2, 4 und 6 Jahre alt. Das zweijährige Kind schläft zwar von halb eins bis ca halb drei, aber wenn es wach wird, dann weint es lautstark.

In dem Haus ist auch eine Familie, die keine Kinder hat und sich an die Mittagsruhe gar nicht hält. Sie bohren, rücken Möbel, spielen sogar Klavier. Die anderen 6 Parteien sind sehr ruhige Mieter und man hört sie nicht, aber sie regen sich über Familie Neu und die andere Familie ständig auf. Ist denn so eine mietvertragliche Mittagsruhe bindend? Haltet ihr euch immer daran oder gilt nur, was im Gesetzbuch steht und so eine Klausel im Mietvertrag ist nichtig? Gibt es eine Länge der Mittagsruhe, die nicht überschritten werden darf?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Die im Mietvertrag vorgeschriebenen Ruhezeiten in der Zeit von 12.00 Uhr bis 15.30 Uhr gelten und sind einzuhalten. Obwohl sie echt lang sind. Aber wie gesagt, alle Mieter unterschrieben den Mietvertrag. Nun müssen sie sich auch daran halten. Wenn ein Kleinkind weint, weil es wach wird, ist das absolut kein Geräusch, das vermeidbar ist.

Das müssen alle Mieter klaglos hinnehmen. So ein Kind weint ja auch nicht, weil es andere Nachbarn ärgern will. Auch wenn die Kinder durch die Wohnung laufen und man das etwas hört, ist es kein Grund zur Beschwerde. Dauerndes Herumschreien und Herumspringen sind jedoch zu vermeiden.

Ich sehe allerdings kein Problem darin die Zeit, in der das Kleinkind schläft zum Aufräumen zu nutzen und im Anschluss sich dann dem Sechsjährigen zu widmen. Wenn das kleine Geschwisterchen dann ausgeschlafen hat, gibt es sicher eine Kleinigkeit zu essen und zu trinken.

Im Anschluss kann man entweder schon mit den Kindern ins Freie gehen oder man macht noch einige ruhige Spiele und geht nach der Mittagsruhe raus auf den Spielplatz oder spazieren. Ich finde es ehrlich nicht schlimm, auch mal die eigenen Befindlichkeiten zurückzustellen und auf andere Rücksicht zu nehmen.

Und wenn die Kinder das von klein auf lernen, schadet es denen ganz sicher nicht. Ein lebhaftes Kind kann man anspornen, leise zu sein und das auch mit einem Spiel verbinden. Ich halte mich selbstverständlich an die Ruhezeiten. Allerdings bin ich in dem Drei-Parteien-Haus auch die einzige. Halte mich aber trotzdem daran.

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» Quasselfee » Beiträge: 2143 » Talkpoints: 30,45 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


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