Mietvertrag mit Mindestmietdauer und getrenntes Paar
Frau Gemeinsam und Herr Alleine haben, nachdem sie ein paar Jahre zusammen waren und beschlossen haben zusammenzuziehen, eine Wohnung gemietet, die eine Mindestmietdauer von 24 Monate im Mietvertrag stehen hat. Doch schon nach wenigen Monaten haben die zwei sich entzweit und Herr Alleine ist ausgezogen. Er hat dem Vermieter erzählt, dass Frau Gemeinsam ihn rausgeschmissen hat und nun auch keine Miete mehr zahlen will. Herr Alleine ist dabei aber alleine ausgezogen ohne dass Frau Gemeinsam es eigentlich wollte.
Der Vermieter kommt nun zu Frau Gemeinsam an und will die Miete alleine von ihr haben. Denn angeblich ist Herr Alleine nicht mehr im Mietvertrag. Auf Dauer kann Frau Gemeinsam sich die Miete aber nicht leisten und der Mietvertrag läuft noch fast 1 ½ Jahre.
Ist es nicht so, dass auch Herr Alleine mit zahlen muss und nicht so einfach aus dem Mietvertrag kommt? Beide haben unterschrieben oder kann bei einem Mietvertrag mit Mindestlaufzeit einer alleine kündigen? Frau Gemeinsam muss sehen, dass sie eine billigere Wohnung bekommt. Denn sie verdient nicht so viel, dass sie sich die Wohnung alleine leisten kann und Herr Alleine lebt nun alleine in einer anderen Wohnung und zahlt dort Miete und kann sich auch diese Wohnung nicht mehr leisten, die sie gemeinsam unterschrieben haben.
Wie kommt man aus einem Mietvertrag heraus mit Mindestmietdauer von 24 Monaten und ist das überhaupt noch rechtens so einen Mietvertrag aufzusetzen und zu verlangen? Was kann Frau Gemeinsam nun machen, damit Herr Alleine mit zahlen muss?
Eine derartige Klausel über eine Mindestmietdauer ist unzulässig. Wenn beide gemeinsam den Mietvertrag unterschrieben haben dann müssen beide eine Kündigung einreichen und die normalen 3 Monate Kündigungsfrist einhalten. Für diese 3 Monate müssen beide für die Miete aufkommen. Ist einer von beiden aber zahlungsunfähig muss der andere für den Ex-Partner aufkommen.
Eine Mindestdauer zur Anmietung von Wohnraum ist, anders als Sternenbande sagt, zulässig. Der Bundesgerichtshof hält bis zu vier Jahre lang für angemessen. Nur noch längere Zeiten mit einem Verzicht auf Kündigung hält das Gericht für eine unangemessene Benachteiligung der Mieter.
Der Vermieter kann Herrn Alleine nicht aus dem Mietvertrag entlassen. Beide Mieter können nur gemeinsam kündigen, hier eben erst nach Ablauf der zwei Jahre. Der Vermieter kann sich allerdings das Geld komplett von Frau Gemeinsam holen, wenn Herr Alleine auszieht und nicht zahlt. Frau Gemeinsam bleibt der Weg der Privatklage, um ihre Forderungen an Herrn Alleine durchzusetzen.
@sternenbande: Natürlich ist so eine Klausel rechtens. Schau doch mal hier. Es ist eben nur nicht ganz so einfach wieder da raus zu kommen. Unzulässig ist es nur, wenn die Klausel mehr als 4 Jahre vorsieht. Und hier geht es um 24 Monate!
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