Mietminderung wegen kranker Nachbarn durchsetzbar?
Unter Umständen kann man als Mieter sogar Mietminderung beantragen, gerade wenn die Wohnsituation unzumutbar ist. Das kann wegen einer defekten Heizung der Fall sein, aber auch wegen Lärmbelästigung oder vielleicht sogar Schimmel.
Nun meint eine Bekannte, dass man sogar dann Mietminderung beantragen könnte, wenn man einen Nachbarn hätte, welcher beispielsweise an Demenz erkrankt ist. Stimmt das tatsächlich? Oder kann man das gar nicht pauschalisieren? Habt ihr so einen Fall schon erlebt?
Ich bin mir nicht sicher, ob man wirklich eine Mietminderung tätigen kann, wenn die Nachbarin Demenz ist. Das ist ja in meinen Augen nicht direkt etwas, worauf der Vermieter wie bei Schimmelbefall, Müll durch Nachbarn oder Baufälligkeit einen Einfluss hat. Das kann ja schließlich jede Nachbarin treffen. Was wäre dann bei der anderen Nachbarin demnächst? Sie schnarcht oder möglicherweise steht der Rollator im Weg. Ich möchte das nicht mildern oder gar schmälern, aber ich kann mir das wirklich nicht vorstellen, dass dies ein Minderungsgrund ist. Das irritiert mich wirklich.
Es gibt durchaus viele Gründe, um die Miete zu mindern, aber aufgrund des Krankheitszustands der Nachbarin? Das halte ich vor erst für fraglich. Dazu müsste, wenn überhaupt, deren Krankheitsverlauf so drastisch sein, dass darauf eine Einwirkung im Alltag zu erkennen ist. Heißt, man müsste sich gestört fühlen, der Haussegen hängt schief und dann ist es doch auch nicht am Vermieter zu prüfen, ob die Dame ins Altenheim muss oder?
Ich kann mir vorstellen, dass dies vielleicht nicht stimmt, aber ich betone nochmals, dass ich es nicht weiß. Ich wäre halt nur erstaunt, wenn es anders wäre, weil dazu gehören schon viele Thematiken, damit der Vermieter da direkt einen Einfluss nehmen kann. Einfach kündigen, weil Demenz und sie etwas nervig ist, geht ja auch nicht. Dazu sind die rechtlichen Hürden meiner Meinung nach auch etwas höher oder?
Ich kann mir wirklich vorstellen, dass die Mietminderung schwieriger wird, wenn es um Demenzerkrankungen geht. Ich würde sagen, dass da nur ein anwaltlicher Rat helfen kann und ich bin mir nicht sicher, aber ich sage jetzt erst einmal aus meiner Meinung heraus, dass dies wohl nicht so einfach geht.
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