Mietkaution bei Auszug / Trennung eines Ehepartners
Nehmen wir mal an, dass Frau Weg aus der gemeinsamen Wohnung ausziehen will. Der Vermieter ist einverstanden, dass Frau Weg aus dem Mietvertrag kommt und hat schon das Schreiben fertig gemacht, dass er Frau Weg aus dem Mietvertrag entlässt und Herr Weg nur der Alleinmieter ist. Dies wurde auch von allen drei, Vermieter, Frau und Herrn Weg unterschrieben. Der Mietvertrag wurde nicht neu erstellt, sondern nur das Schreiben wurde an den Mietvertrag als Nachtrag geheftet und unterschrieben.
Als die Eheleute Weg eingezogen sind, wurden 1500 Euro Kaution beim Vermieter hinterlegt. Diese möchte Frau Weg nun zur Hälfte bekommen. Da sie aber aus der Wohnung raus ist sieht Herr Weg das nicht ein und da er nun Alleinmieter ist und damals auch die Kaution überwiesen hat, denkt er, es steht ihm zu. Sollte Frau Weg dafür einen Anwalt nehmen oder wäre das Geldverschwendung, weil Herr Weg Recht hat?
Ich denke, dass es darauf ankommt, wer denn damals beim Einzug die Kaution bezahlt hat. Haben das Beide gemeinsam bezahlt von einem gemeinsamen Konto? Ich denke, dass Frau Weg dann sicherlich Chancen hätte die Hälfte von dem Geld ausgezahlt zu bekommen. Allerdings würde ich ihr raten, sich bei einem Anwalt mal beraten zu lassen. Sie kann ja nachfragen, wie in dem Fall die Chancen stehen und ob ihr Mann zur Herausgabe des Geldes verpflichtet ist.
Nun das ist recht schwierig. Zum einen ist der Vermieter erst einmal aus der Nummer heraus. Er hat der Wohnung vermietet und ihm steht dafür die Kaution zu. Genauso steht diese Kaution dem alleinigen Mieter zu, wenn dieser dann auszieht.
Man kann aber natürlich versuchen direkt gegenüber dem getrennten Partner die Kaution geltend zu machen. Hierbei gibt es dann durchaus Gerichtsurteile, die diese Kaution als eine Unterhaltsleistung anerkennen und dann argumentieren, dass der Partner ein Recht auf seine Hälfte der Kaution hat, wenn das Mietverhältnis beendet wird. Aber nicht vorher. Man müsste jetzt also wissen oder es mitkriegen, wenn der andere Partner auszieht und dann die Kaution zurückerhält. Dann könnte man seine Hälfte einfordern.
Pflichten zur Renovierung hat man aber nach dem Auszug nicht mehr. Die gehen dann komplett auf den in der Wohnung gebliebenen über. Das heißt dann also eigentlich auch, dass man dann immer ein Anrecht auf die Hälfte der ursprünglichen Kaution hat, selbst wenn diese genommen werden musste um Schäden zu beseitigen.
So habe ich das zumindest gelesen. Bei nicht verheirateten Paaren gab es auch Gerichtsurteile, die besagten, dass die Hälfte der Kaution bei Auszug sofort von dem einen Partner an den anderen zu zahlen sei.
Wegen was man so Streit anfangen kann. Also wenn ich das richtig verstanden habe, hat er die Kaution bezahlt und ist Hauptmieter der Wohnung gewesen? Für mich würde das heißen, dass ihm auch das Geld zusteht und nicht ihr. Natürlich kann man das irgendwie versuchen zu klären, wenn man damals vielleicht einen Anteil dazu gegeben hat, aber wenn sie nie etwas mit dem Geld zu tun hatte, dann steht es ihr auch nicht zu. Das ist eben so, wenn man sich nicht absichert und auch nichts dazu beigetragen hat.
Einen Anwalt würde ich da nicht mit beauftragen. Wenn man sich nicht einig wird, dann ist es eben so. Dann sollte man hoch erhobenen Kopfes gehen und gut ist. Natürlich ist man vielleicht sauer, aber das bringt einen ja auch nicht weiter und damit dann noch ein Gericht zu beschäftigen ist schon etwas lächerlich.
Ich sehe das mal von einer anderen Seite. Herr und Frau Weg waren scheinbar vor dieser gemieteten Wohnung schon verheiratet. Wenn man jetzt von einer Zugewinngemeinschaft ausgeht, dann ist es egal, von welchem Konto das Geld bezahlt wurde. Die Ehe bestand zum Zeitpunkt der Zahlung und damit gehört jedem Partner die Hälfte.
Und ja, @Ramones wegen 750 Euro kann man schon mal einen Streit beginnen. Das ist für manche Menschen eine Menge Geld. Da lohnt sicherlich auch die juristische Beratung. Da wird dann auch erklärt, ob Frau Weg bis zum Ende des Mietverhältnisses warten muss oder ob Herr Weg vorher schon die Hälfte der Kaution auszahlen muss.
Genau, es macht einen Unterschied, ob man verheiratet ist oder nicht. Wenn man mit Zugewinngemeinschaft verheiratet ist, wurde die Kaution von beiden bezahlt, egal von welchem Konto sie kam. Wenn man genügend Nerven hat, kann man einen Streit deswegen anfangen. Ich würde das nicht tun. Man hätte sich beim Auszug der Frau schon einigen müssen. Der Mann kann genauso gut verlangen, dass die Frau die Renovierung beim Auszug zumindest teilweise mitbezahlt, aber auch das sollte beim Auszug der Frau geklärt werden.
Die beste Einigung wäre die, dass sich beide damit einverstanden erklären, die Kaution dem Mann zu lassen, aber eben auch alle Renovierungskosten. Aber das hängt natürlich auch vom Mietvertrag ab, wie viel beim Auszug zu renovieren ist oder nicht.
@blümchen: Welche Renovierungskosten bei Auszug? Ein Mieter muss bei Auszug keine Renovierung mehr machen. Selbst wenn das noch in alten Verträgen drin steht, ist diese Klausel vor einigen Jahren vom Gesetzgeber gekippt worden. Von daher geht es nur um die reine Kaution und die eventuellen Zinsen, welche sich da angesammelt haben.
Kommt darauf an, wie es im Mietvertrag drinnen steht. Mein Sohn ist neulich umgezogen und musste alles streichen. Er hatte sich vorher sogar beim Mieterverein informiert. Es kommt auf den genauen Wortlaut im Mietvertrag an. Manche Formulierungen waren ungültig, aber nicht alle.
Also wir hatten das kurz vor dem Jahreswechsel als mein Schwager verstorben war. Der Vermieter wollte uns die Renovierung aufdrücken und sämtliche Recherchen und auch die Beratung bei einem Fachmann haben das dementiert. Allerdings hatte der Vermieterverein dem Vermieter geraten eine gütliche Einigung mit uns zu finden. Denn auch dort war man der Meinung, dass wir als Erben dafür zuständig wären. Dem ist aber nicht so und damit war das reine Vermietersache.
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