Mehrparteienhaus nicht betreten wollen ohne zu klingeln?

vom 05.04.2018, 13:14 Uhr

Bei A war ein Monteur angemeldet, der um neun Uhr morgens kommen sollte. A wohnt in einem Haus mit insgesamt 42 Wohnungen, verteilt auf drei Stockwerke. Alle Wohnungen groß und deutlich durchnummeriert.

Der Monteur kam dann auch um neun Uhr. Allerdings hatte ein Spaßvogel in der Nacht zuvor mal wieder das Klingelschild von A entfernt. Der Monteur, der unten vor der Haustür stand, wusste also nicht, wo er klingeln sollte, hatte aber auf seinem Auftrag die Wohnungsnummer stehen. Trotzdem betrat er das Haus nicht, auch als ihm mehrere Mieter die Haustür aufhielten und die Putzfrau kurz darauf die Haustür ganz öffnete und arretierte.

Der Monteur versuchte stattdessen seinen Chef zu erreichen, um die Telefonnummer von A zu bekommen. Dieser war aber erst nach einer Stunde erreichbar. Der Monteur stand also über eine Stunde vor der offenen Haustür. Weder fragte er die Putzfrau oder andere Mieter nach A noch kam er auf die Idee, einfach das Haus zu betreten und sich an den gut sichtbaren Wohnungsnummern zu orientieren und dann an der Wohnungstür zu klingeln.

Ganz nebenbei hätte er auch einfach die Telefonzentrale seiner Firma anrufen können, denn dort hat auch jeder Zugriff auf die Akte und damit die Telefonnummer der Kunden. Als der Monteur dann A endlich anrufen konnte, beschwerte er sich, dass er nur wegen A und dem fehlenden Klingelschild über eine Stunde Verspätung in seinem Zeitplan hätte, und drückte ihm nur die bestellten Ersatzteile in die Hand, damit A sie nun selbst montierte, und verschwand wieder.

A war recht verdutzt und wunderte sich über dieses Verhalten. Er selbst hätte nie und nimmer über eine Stunde wie blöd vor der Haustür gewartet nur weil er unten nicht klingeln konnte. Da er die Wohnungsnummer hatte, hätte er so das Treppenhaus betreten und an der Wohnung geklingelt. Alternativ hätte er sich auch bei der Putzfrau oder einem anderen Mieter erkundigt, wo A zu finden ist.

Wärt Ihr so weltfremd gewesen und hättet gewartet? Könnt Ihr das Verhalten des Monteurs nachvollziehen? Betretet Ihr ein großes Mietshaus auch nicht, wenn Ihr unten nicht klingeln könnt?

» rasenderrolli » Beiträge: 1058 » Talkpoints: 16,66 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Ich muss sagen, dass ich das Verhalten dieses Monteurs auch überhaupt nicht verstehen kann. Sicher ist es nicht so schön, wenn man unten nicht klingeln kann. Fehlte denn nur das Klingelschild von A, oder wurden auch noch andere Klingelschilder geklaut? Wenn nur das von A fehlte, dann hätte der Monteur doch auch einfach nach dem Ausschlussprinzip arbeiten und einfach mal klingeln können.

Wenn das nicht möglich war, dann hätte ich sicher auch nicht bis in alle Ewigkeit gewartet, sondern hätte mein Glück versucht, indem ich irgendwo geklingelt hätte oder wäre eben rein gegangen, wenn schon jemand mir die Tür aufhält. Das kann es doch auch nicht sein, dass A nun die Teile selber montieren musste, nur weil der Monteur sich nicht ins Haus getraut hat, auch wenn er die Wohnung dann gefunden hätte

Wenn man nicht sicher ist, die Wohnung auf eigene Faust zu finden, dann hätte ich auch nachgefragt, indem ich irgendwo geklingelt hätte, aber erst einmal hätte ich es doch versucht und wäre sicher nicht unten stehen geblieben. Das ist doch dann seine eigene Schuld, dass er dem Zeitplan hinterher hinkt.

» Barbara Ann » Beiträge: 28945 » Talkpoints: 58,57 » Auszeichnung für 28000 Beiträge


Barbara Ann hat geschrieben:.. Fehlte denn nur das Klingelschild von A, oder wurden auch noch andere Klingelschilder geklaut? Wenn nur das von A fehlte, dann hätte der Monteur doch auch einfach nach dem Ausschlussprinzip arbeiten und einfach mal klingeln können.
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Wenn man nicht sicher ist, die Wohnung auf eigene Faust zu finden, dann hätte ich auch nachgefragt, indem ich irgendwo geklingelt hätte, aber erst einmal hätte ich es doch versucht und wäre sicher nicht unten stehen geblieben. Das ist doch dann seine eigene Schuld, dass er dem Zeitplan hinterher hinkt.

Das Klingelschild fehlte insofern, dass nicht mehr der Name von A dort stand, sondern der vom Vormieter. Und der Spaßvogel hatte alle Klingelschilder abgerissen, die nur auf den alten Namen aufgeklebt waren, denn in dem Haus kommt man nicht an die Schilder im Inneren heran, um dort die Schilder zu tauschen. Ausschlussprinzip ging also nicht, weil ja ein Name dort stand, nur eben der vom Vormieter.

Und der Monteur hätte nicht einmal wie doof suchen müssen. Wie gesagt: Die Wohnungen sind deutlich sichtbar durchnummeriert durch große schwarze Nummern an einer Lampe vor jeder Wohnungstür. Und die Wohnungsnummer stand deutlich auf der Adresse des Auftrages. Wenn der Monteur also unten durch die offene Haustür gegangen wäre, hätte er die richtige Nummer sofort finden können. Er hätte niemanden fragen müssen.

» rasenderrolli » Beiträge: 1058 » Talkpoints: 16,66 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



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