Mehr gefahrene Kilometer als bei der Versicherung angegeben
Als ich meine KFZ-Versicherung im April abgeschlossen habe, habe ich 10.000km jährlich angegeben. Da es aber nun zu ungeplanten 4.500km gekommen ist, bin ich nun bei 12.000km. Insgesamt glaube ich auch, dass ich mich mit den 10.000km verkalkuliert habe. Ich denke, dass ich auch nächstes Jahr dann wohl etwa bei 15.000km landen werde.
Kann ich bzw. sollte ich das bei der Versicherung nun ändern lassen und eine Preiserhöhung in Kauf nehmen oder einfach dabei lassen? Inwiefern wird das überprüft, wie viele Kilometer ich gefahren bin - wenn dies überhaupt geprüft wird? Welche Konsequenzen kann das haben?
Du solltest der Versicherung Bescheid geben. Bei jedem Unfall muss man den Kilometerstand der Versicherung mitteilen. Und wenn wirklich mal ein Sachverständiger ans Auto kommt um den Schaden einzuschätzen kann der Versicherungsschutz erlöschen und du bleibst auf den Kosten sitzen. Es bringt nichts weniger anzugeben. Wenn man Pech hat, kommt es schneller raus als einem lieb ist. Die Preiserhöhung solltest du in Kauf nehmen.
Spätestens, wenn du wirklich mal einen Unfall hast. Egal, wer Schuld ist, wird es von einem Sachverständigen geprüft und du stehst mit falschen Angaben da und das kann als Versicherungsbetrug gewertet werden. Denn wenn du nur die angegebenen Kilometer gefahren wärst, wäre das nicht passiert. Dann hätte das Auto nämlich nicht mehr fahren dürfen.
Ich weiß dass das dumm klingt. Aber so einen Fall hatte ein Bekannter, der angegeben hat 6000 Kilometer im Jahr zu fahren und er ist das Auto 3 Jahre gefahren und hatte dann 24000 Kilometer auf dem Tacho. Also 2000 pro Jahr mehr. Er ist auf dem Schaden sitzen geblieben und die Vollkasko hat nicht gezahlt, als er verunfallte und einen größeren Schaden hatte.
Ich muss meinem Vorschreiber klar widersprechen, denn diese Aussage ist sachlich einfach falsch. Es ist möglicherweise in der Praxis so, dass bei größeren Kasko-Schäden eine Versicherung an solchen Nichtigkeiten hochzieht, das ist gar nicht in Frage zu stellen. Rechtens ist das jedoch nie und nimmer. Ich kann zu diesem Thema den Artikel der Stiftung Warentest nur empfehlen.
Es ist also so, dass lediglich dann, wenn der Versicherer beweisen kann, dass vorsätzlich eine falsche Kilometerzahl angegeben wurde. Das dürfte wohl in der Praxis sehr schwierig sein, denn Vorsatz zu beweisen, muss sehr stichhaltig sein. So z.B. wenn der Kunde über viele Jahre massiv zu wenig angibt, muss man davon ausgehen, dass die Kilometerstände immer bewusst heruntergerechnet wurden. Das stellt Vorsatz da, wo nicht nur eine Rückrechnung erfolgt, sondern zusätzlich eine Vertragsstrafe von bis zu einem Jahresbeitrag. Auch mit Kündigung des Vertrages dürfte dann wohl bei Vorsatz gerechnet werden.
Der Versicherungsschutz bleibt von solchen Dingen jedoch unberührt, denn letztlich hätte der Versicherer ja gegen mehr Prämie auch den Kunden entsprechend versichert. Diese Prämie bekommt er ja dann nachgezahlt und die Vertragsstrafe ist die eigentlich Strafe und nicht eine Nichtzahlung des Schadens. Gerade im Haftpflichtbereich hätte so etwas gravierende Folgen. Stellt euch vor, es fährt euch einer rein und dann hat der meinetwegen Garagenwagen angegeben. Ihr fahrt S-Klasse und der Schaden liegt bei 15.000 €. Seine Versicherung zahlt nun nicht und er ist privatinsolvent. Herzlichen Glückwunsch. Zum Glück ist das nicht so.
In der Praxis würde bei einer Abweichung niemals ein Versicherer direkt mit der großen Keule kommen. Bei mir wurde auch schon rückgerechnet über 2 Jahre. Ich hatte erst wenig angegeben, weil ich nicht wusste, was ich fahren werde und dann einfach nie geändert. Irgendwann kam die Abfrage, das wurde ehrlich angegeben, 100 € nachgezahlt und erledigt der Fall.
Übrigens, wer jedes Jahr seine Autoversicherung wechselt, würde nur im Schadenfall auffliegen, da bei gekündigten Verträgen die Abfrage nicht mehr erfolgt.
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