Medepflichtige Krankheit verschweigen und gar nicht melden?

vom 20.03.2018, 18:33 Uhr

Es gibt durchaus einige Krankheiten die meldepflichtig sind. So ist es meines Wissen nach auch bei dem Noro- Virus. Eine Freundin hatte sich anscheinend vor ein paar Jahren mit dem Virus angesteckt. Sie meinte, dass die Symptome viel heftiger waren als bei einer normalen Magen-Darm- Grippe.

Sie hat die ganze Nacht auf der Toilette verbracht und es hat lange gedauert, bis sie dann wieder Flüssigkeit bei sich behalten konnte. Sie meinte, dass die damals viel zu schwach gewesen wäre, um zu einem Arzt zu fahren. Daher hat sie sich einfach zu Hause auskuriert, was einige Tage gedauert hat.

Immer wieder hört man ja, dass einige Fälle einer meldepflichtigen Krankheit bekannt wurden. Aber es gibt sicherlich auch viele Betroffene, die dann eben nicht zum Arzt gehen und wo es unentdeckt bleibt, dass diese auch an der Krankheit leiden.

Muss man mit Konsequenzen rechnen, wenn man solch eine Krankheit nicht meldet, sondern verschweigt? Hätte meiner Freundin da irgendeine Strafe drohen können? Aber man kann sicherlich nicht über alle Fälle einer meldepflichtigen Krankheit Bescheid wissen oder?

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» Nelchen » Beiträge: 32238 » Talkpoints: -0,25 » Auszeichnung für 32000 Beiträge



Woher will sie denn wissen, dass es das Norovirus gewesen ist? Wenn sie beim Arzt gewesen ist, wird dieser vermutlich einen Nachweis der Pathogene erbracht haben und darauf basierend hätte er den Infekt ja dem Gesundheitsamt melden müssen. Für mich klingt das eher danach, als wäre sie gar nicht erst beim Arzt gewesen und wie soll ein Laie ohne Labor und Stuhlprobe wissen, welches Virus ihn befallen hat? Für mich klingt das eher danach, als würde deine Freundin - als absoluter Laie und ohne labordiagnostische Methoden daheim - sich einfach nur unnötig wichtig machen wollen und hier dramatisieren, damit sie mehr Aufmerksamkeit und Mitleid bekommt.

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» Täubchen » Beiträge: 33305 » Talkpoints: -1,02 » Auszeichnung für 33000 Beiträge


Täubchen, du hast manchmal komische Ansichten. Stellt ein Labor einen positiven Erregernachweis, muss es den Fall melden. Der Arzt kann auch ohne Untersuchung melden, weil es oft nicht nötig ist. Und wenn ein Patient nicht zum Arzt geht, kann er den Verdacht melden. Das muss er aber nicht tun.

» cooper75 » Beiträge: 13411 » Talkpoints: 515,76 » Auszeichnung für 13000 Beiträge



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