Maske im Auto Ordnungswidrigkeit?
Es gibt Pressemeldungen, dass die Polizei Autofahrer mit Bußgeld belegt hatten, die im Auto Corona-Infektions-Verhinderungs-Gesichtsmasken getragen hatten. Die Begründung lautete so, dass jede Art von Verhüllung des Gesichtes die Erkennung des Fahrers bei Geschwindigkeitsübertretungs-Blitzer-Fotos erschweren würde und daher eine mit Strafe bedrohte Handlung darstellte. Sogar in die ZDF Heute Nachrichten fand diese Meldung als Randnotiz Einzug.
Jetzt lese ich gerade in der Lokalpresse, dass von Polizeiseite verlautet, dass das Erkennen des Gesichtes des delinquenten, geblitzten Autofahrers auch, wenn dieser eine Gesichtsmaske nach Corona-Manier trüge, durchaus möglich sei. Allerdings lässt diese Pressemitteilung ein Dementi der Strafandrohung bei Tragen einer Maske missen.
Insofern entsteht bei mir eine gewisse Verunsicherung. Die Risikoabschätzung, lieber ein Stafmandat zu riskieren, um einer wesentlich gefährlicheren und mit mehr Unannehmlichkeiten verbundenen Erkrankung zu entgehen, oder des lieben Geldes wegen auf eine Maske im Auto zu verzichten, fällt mir sehr schwer.
Und auch hier habe ich den Eindruck, dass wieder nicht der richtige Stil der Kommunikation gepflegt wird. Und man lässt viele Autofahrer voll ins Bockshorn laufen, um die Polizeikasse aufzufüllen. Nur in der Sparkasse sollte zur Unterscheidung zum potenziellen Bankräuber auf Masken verzichtet werden. Tragt Ihr Masken im Auto?
Ich nehme einfach mal die Auslegung aus meinem Bundesland, die finde ich vernünftig. Wer allein oder mit Menschen, mit denen er sowieso zusammenlebt, im Auto unterwegs ist, braucht keine Maske. Also ist das nicht erlaubt.
Wer dagegen einen guten, medizinisch sinnvollen Grund hat, der darf mit Maske fahren. Wenn ich mit einem Arbeitskollegen eine Fahrgemeinschaft bilde, Oma oder Nachbarin zum Arzt oder zum Einkaufen fahre und so weiter, verstoße ich nicht gegen unser Kontaktverbot. Aber dann ist eine Maske sinnvoll und erlaubt.
Es ging in meiner Frage eher darum, dass man nur per Zufall erfuhr, dass nicht das Nicht-Tragen rechtliche Konsequenzen nach sich tragen würde, sondern das genaue Gegenteil. Wenn schon eine Maskenpficht per Ordre de Muffti angeordnet wird, dann gefälligst auch die zwingende Ausnahme aufgrund rechtlicher Idealkonkurrenz.
Da will jemand etwas Gutes tun, dann wird er von der Polizei rausgewunken und muss Strafe zahlen, gerade weil er eine Maske trägt. Diese Dinge sind nur per Zufall und in den Fällen, bei denen das Bußgeld bereits verhängt wurde, durch erboste Bürger, die sich an die Presse gewandt hatten, an die Öffentlichkeit gelangt. Vielleicht sollte der Autofahrer hier von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch machen. Aber für Bußgeldbescheide in gewisser Höhe ist ja vom Gesetzgeber her kein Widerspruchsrecht mehr eingeräumt worden. Der Autofahrer ist also der Dumme.
Die ganze Sache kommt einem vor wie groteskes Theater oder, um es deutlicher auszudrücken, wie Behördenschikane. Bin gespannt, wann endlich eine richtige Information über Radio und Fernsehen in dieser Frage erfolgt. Könnte mir gut vorstellen, dass die zu Unrecht erhobenen Bußgeldbescheide nachträglich aufgehoben werden, da den Autofahrern keine kriminellen Absichten unterstellt werden konnten. Eine behördlich angeordnete Maßnahme kann nicht von einer anderen Behörde wieder konterkarriert werden. Im Zweifelsfalle gilt der Grundsatz nach der Abwägung des höheren Rechtsgutes.
Hier noch der dazugehörenbde Link. Dann müsste für die Dauer der Maskentragepflicht (vorübergehend) Staßenverkehrsgesetz §23 suspendiert werden. Oder der Fahrer hängt ein Passfoto vors Auto, das von der Blitzerkamera identifiziert werden kann. Besser wäre es, man brauchte diese Blitzgeräte nicht, und die Autofahrer würden von sich aus vernünftig fahren.
Nur, dass sich mir beim besten Willen nicht erschließt, wozu jemand alleine in seinem PKW eine Maske tragen sollte. Stecke ich mich sonst selber an?
Ansonsten ist die Sachlage für mich überhaupt nicht überraschend, darauf wird auf der Homepage meines Bundeslandes schon länger und ohne irgendwelche Unklarheiten eingegangen. Bei Fahrgemeinschaften bzw. mehreren Personen im Fahrzeug wird eine Maske empfohlen (ist hier in Niedersachsen aber nicht verpflichtend) und die Ordnungskräfte sind angewiesen, in dem Fall von Strafen Abstand zu nehmen. Allerdings wird auch klargestellt, dass Personen mit Mund-Nasen-Bedeckung in der Regel dennoch auf Blitzerfotos ausreichend erkennbar sind, sodass der Paragraf meist gar nicht greift.
Des Weiteren gibt es Berufsgruppen, denen eine Maske im Fahrzeug vorgeschrieben ist, auch die sind von Strafen ausgenommen, zumal da ja im Zweifelsfall auch das Fahrtenbuch den Fahrer identifiziert.
Allgemein und überall (jedenfalls in Niedersachsen) von Masken befreit sind Menschen wie zum Beispiel Asthmatiker oder Herzkranke, bei denen das Tragen zu Atemnot oder anderen Gesundheitsproblemen führen kann. Hier allerdings bezweifle ich, dass das jeder Ladeninhaber auf dem Schirm hat, könnte zu Diskussionen führen. Ansonsten betont das Land mehrfach ausdrücklich, dass es keine Maskenpflicht, sondern lediglich die dringende Empfehlung gibt, daher ist hier auch kein Bußgeld fällig. Da muss sich halt jeder über sein eigenes Bundesland schlaumachen.
Paulie hat geschrieben:Nur dass sich mir beim besten Willen nicht erschließt, wozu jemand alleine in seinem PKW eine Maske tragen sollte. Steck ich mich sonst selber an?
Die Taxifahrer stehen da gewiss vor einem Problem. Sie sollten doch als Vielkontaktgruppe Masken tragen dürfen. Für den Fahrgast stellt sich die Frage der Gesichtserkennung bei Blitzerfotos von Geschwindigkeitskontrollen ja nicht. Aber eventuell für den Fahrer des Taxis, vor allem, wenn er es mit ungeduldigen, auf Tempo drängenden Kunden zu tun hat, die ihn zu verkehrswidrigem Verhalten nötigen.
Eine konkrete, belastbare, unzweideutige behördliche Regelung vermisse ich da. Jedenfalls gewinne ich den Eindruck, dass in den Medien nicht mit der sonst in diesem Themenbereich gebetsmühlenartig Aufmerksamkeit erheischenden Methode Klarheit geschaffen wurde. Wie gesagt, in den ZDF Heute Nachrichten wurde nicht gesagt, wie hoch das Bußgeld ist. So etwas finde ich hinterhältig. Dann sollen sie doch klipp und klar sagen, dass 60 Euro fällig werden, wird jemand hinter dem Steuer mit Maske erwischt.
Himmel! Was ist so schwer daran zu verstehen, dass in 15 Bundesländern eine Abdeckung von Mund und Nase am Steuer erlaubt ist, wenn Augen und Stirn erkennbar bleiben und eine medizinische Notwendigkeit besteht? Dazu kommt, dass die meisten Bundesländer in Ihren Verordnungen Ausnahmen für Menschen geschaffen haben, die gewerblich andere transportieren. Da hat jedes Ministerium deutlich kommuniziert, dass Gesundheit vor absoluter Sichtbarkeit geht. In meinem Bundesland müssen z. B. Fahrlehrer und Fahrschüler während des praktischen Unterrichts Masken tragen,
Was nicht erlaubt ist, nicht gewerblich unterwegs zu sein und allein oder mit Familienmitgliedern im Auto zu sitzen und Maske zu tragen. Dafür gibt es nämlich keinen vernünftigen Grund. Und wenn du nicht zufällig in Bremen lebst, dann wirst du wohl in der für dich zutreffenden Landesverordnung auch einen entsprechenden Passus finden.
Na ja, wenn es einen ersichtlichen Grund für das Tragen der Maske gibt dann ist sie ja erlaubt. Mir erschließt sich aber kein Grund warum man in seinem Privat-PKW eine Maske tragen sollte wenn man mit Haushaltsmitgliedern oder alleine unterwegs ist. Ich habe heute und auch schon die letzten Tage immer wieder einmal Autofahrer gesehen die alleine im Wagen saßen und tatsächlich die Maske trugen.
Ich habe mich da schon gefragt welchen Sinn die Autofahrer damit bezwecken wollten: Sich vor sich selbst zu schützen? Oder waren sie einfach nur zu bequem die Maske nach dem Tanken, Einkaufen etc, wieder zu entfernen? Bei uns kostet das ein Bußgeld von 60,- € welches ich durchaus für angebracht halte.Die Regeln sind wirklich nicht so kompliziert zu verstehen und die Bußgelder haben für mich auch nichts mit Abzocke zu tun.
Gorgen_ hat geschrieben:Die Taxifahrer stehen da gewiss vor einem Problem. Sie sollten doch als Vielkontaktgruppe Masken tragen dürfen.
Sie müssen es sogar während der Personenbeförderung auf Weisung des Bundesverkehrsministeriums, welches Taxifahrer zusammen mit Busfahrern usw. einordnet.
Außergewöhnliche Zeiten verlangen nach außergewöhnlichen Maßnahmen, vielleicht einfach mal ein paar Regeln nicht durchsetzen, klappt in anderen Bereichen ja auch wunderbar.
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