Logik der Vorfahrtsregelung verkehrsberuhigte Zonen?
Wenn man aus einer verkehrsberuhigten Zone kommt, hat man grundsätzlich keine Vorfahrt. So habe ich das gelernt, und soweit ich weiß, hat sich das auch nicht geändert. Nun hat mich jemand gefragt, warum das eigentlich so ist.
Da musste ich die Antwort schuldig bleiben, weil ich keine Ahnung habe. Ich könnte nur raten, dass man in diesen Zonen per definitionem langsam fährt und es deshalb keinen Sinn machte, von dort auf Vorfahrt zu haben. Das wäre aber nur geraten. Weiß hier jemand Bescheid, warum man von einer verkehrsberuhigten Zone aus nie Vorfahrt hat?
Ich hoffe, dass du dich nur etwas unglücklich ausgedrückt hast oder zumindest noch nie einen Unfall hattest. Denn: Natürlich gilt auch in verkehrsberuhigten Zonen eine Vorfahrtsregelung und zwar rechts vor links. Das sollte jeder wissen, dass das die Regelung ist, die immer dann gilt, wenn die Vorfahrt nicht anders geregelt ist.
Die Frage des Threaderstellers ging ja nicht um die Vorfahrtregelung in verkehrsberuhigten Bereichen, sondern darum, warum man keine Vorfahrt hat, wenn man aus einem verkehrsberuhigten Bereich in einen "normalen" Bereich fährt. Dies ist aus dem Grund so, weil untergeordnete Straßen eigentlich grundsätzlich gegenüber den übergeordneten Straßen Vorfahrt gewähren müssen.
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