Lebenslängliche Haftstrafe für Betreiber von Silk Road

vom 30.05.2015, 19:05 Uhr

Der Betreiber der Internetplattform „Silk Road“ Ross Ulbricht, ist von einem US Gericht zu zweimal lebenslanger Haft verurteilt worden. Nähere Hintergründe siehe hier. Zudem kommen nochmals 40 Jahre Haft wegen Computer-Hacking und wegen Geldwäsche. Somit dürfte die Karriere dieses jungen Mannes wohl vollends beendet sein. Denn Hoffnungen auf Begnadigung oder vorzeitige Haftentlassung sollte man sich bei derartigen Delikten wohl kaum machen.

Was haltet ihr denn von solch einem drakonischen Urteil? Tut euch Ross Ulbricht in irgendeiner Art leid oder meint ihr auch, dass er diese Strafe verdient hat? Kann man daraus schon eine neue Gangart der Justiz gegen Internetkriminalität herauslesen? Würdet ihr euch ein solches „Durchgreifen“ auch von deutschen Gerichten wünschen?

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» Update » Beiträge: 298 » Talkpoints: 26,45 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Wenn man sich durchliest, worum es geht, dann sollte die Haftstrafe noch wesentlich länger sein. Hier ging es schließlich um echte Kriminalität und nicht nur um ein paar Raubkopien. Wer eine Internetplattform betreibt, auf der wirklich alles erhältlich ist, ist für mich ebenso schuldig, wie jemand der eine Waffe benutzt. Für mich ist das Urteil nur gerecht und nicht drakonisch und solche Strafen sollte es ruhig auch hier in Deutschland geben.

» Juri1877 » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


Ich für meinen Teil halte diese Form der Strafe für unangebracht - resultiert aber aus dem US-Amerikanischen Rechtssystem. Welches, was am Ende hinsichtlich der Strafe herauskommt, eher mit dem Rechtsverständnis "rückwärtsgewandter Staaten" zu vergleichen ist und nicht mit z.B. einem als aufgeklärt geltenden Europa.

Natürlich ist der Handel mit Drogen zu verabscheuen. Hier wird definitiv Geld mit dem Leid anderer gemacht. Die Zerstörung andere Leben (nicht nur das Leben des Abhängigen, sondern in vielen Fällen auch das geordnete Leben von dessen Angehörigen!) wird billigend in Kauf genommen. Aber hier hat der Betreiber "nur" eine Plattform, einen Marktplatz geboten, wo diese Geschäfte getätigt werden konnten. Eine Lange Haftstrafe ist hier natürlich gerechtfertigt. Aber "lebenslänglich"? Zumal er sich ja geständig gezeigt hat und mit den Behörden kooperierte.

Erschreckend für mich ist aber, dass die Behörden die eigentlich ebenfalls zur Anklage gehörenden Punkte des Auftragsmordes gar nicht mit berücksichtigt hatte. Hier - so die Anklage - hatte der Betreiber vor, einen Mord an einem ehemaligen Partner in Auftrag gegeben zu haben. Das ist wie ich finde ein Delikt, welches hart bestraft gehören würde.

Aus meiner Sicht hat der Betreiber ein Verbrechen unterstützt und begünstigt - und sich dabei bereichert. Das ist wie ein Vermieter, der seine Zimmer stundenweise an Zwangsprostituierte vermietet. Aber niemand würde doch darin ein "schlimmeres" Verbrechen sehen, als das des Zuhälters? Wenn jetzt so ein Vermieter so extrem verurteilt wird - wie sollte ein Urteil gegen den Zuhälter aussehen? Im konkreten Fall: wie könnte ein Urteil gegen die aussehen, die konkret Drogen über die Plattform verkauft haben?

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



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