Lange Laufzeit bei Grabstellen keiner da zur Pflege

vom 27.06.2015, 15:07 Uhr

Nehmen wir mal an, dass die Tochter von A verstorben ist. Das ist 12 Jahre her. Die Grabstelle musste A, als Mutter damals für 30 Jahre "kaufen". Denn die Friedhofsverordnung in dem Ort sagt, dass eine Grabstelle bei Sargbestattung 30 Jahre beträgt. Nun ist die Mutter sehr krank und hat auch keine weiteren Angehörigen. Sie wird wohl das Ende der Grablaufzeit nicht mehr erleben.

Was passiert mit dem Grab der Tochter? Bisher lässt die Mutter das von einem Gärtner pflegen. Aber das wird ja nicht mehr bezahlt werden können, wenn sie selber tot ist. Wer zahlt dann das Abräumen des Grabes nach der Ablaufzeit? (Grabstein, Umrandung usw.)

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» MissMarple » Beiträge: 6786 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 6000 Beiträge



Wenn nach Ablauf der sogenannten Liegezeit wirklich keine Verwandten vorhanden sind, die das übernehmen oder bezahlen, dann ist die Gemeinde zuständig. Allerdings sollte man in dem Fall schon mal die Pflege des Grabes soweit verändern, dass man nichts mehr anpflanzt, sondern eine Grabplatte legen lässt. Damit kann die Grabstelle erst mal nicht verwildern und fällt eben optisch nicht negativ auf.

Außerdem muss man trotz Krankheit damit rechnen, dass die Mutter noch viele Jahre lebt, wäre eine Grabplatte eben nur mit einmaligen Kosten verbunden. Die laufenden Kosten für den Gärtner würden damit eben auch für die Zukunft wegfallen.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


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