Landeserziehungsgeld mit Erziehungsgeld kombinierbar?

vom 11.06.2016, 16:42 Uhr

Wir planen dass wir noch ein Kind bekommen wollen. Deswegen möchte ich erst mal mit meine Schatz zu Hause bleiben. In Bayern bekommt man nach dem Jahr Erziehungsgeld Landeserziehungsgeld. Nun besteht ja durchaus die Möglichkeit, dass man als Mutter mit Kind 1 zu Hause ist und Kind 2 geboren wird. Theoretisch müsste man dann ja für jedes Kind anders Geld bekommen oder sehe ich das falsch? Ist das miteinander kombinierbar oder bekommt man dann nur das Erziehungsgeld für das jüngere Kind?

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge



Im ersten Jahr gibt es Elterngeld, kein Erziehungsgeld. Sprich würde Kind 2 geboren werden solange für Kind 1 noch Elterngeld bezogen wird, gibt es auch kein Landeserziehungsgeld, denn das kann erst ab dem 15. Lebensmonat bezogen werden bzw. nachdem der Elterngeldanspruch erloschen ist.

Wird Kind 2 nach dem 1. Geburtstag von Kind 1 geboren, dann bekommst du für Kind 2 Elterngeld und für Kind 1 das Landeserziehungsgeld wenn es entsprechend 15 Monate alt ist. Ist Kind 2 ebenfalls 15 Monate, dann beziehst du doppeltes Erziehungsgeld für jedes der Kinder.

Gezahlt wird nur bis das jeweilige Kind das dritte Lebensjahr vollendet hat, unabhängig davon ob damit der maximale Anspruch gewahrt werden kann oder nicht. In Bayern sind es maximal 22 Monate, zusammen mit dem Elterngeld ergibt sich daraus eine finanzielle Unterstützung von 34 Monaten, 2 Monate müssen davon selbst überbrückt werden.

Um das ganze beantragen zu können muss das Elterngeld bereits abgelaufen sein und auch ein Nachweis über geleistete U-Untersuchungen muss in einigen Bundesländern erbracht werden. Kann man dieses nicht, dann kann man auch kein Erziehungsgeld beantragen.

Landeserziehungsgeld und das Bayerische Betreuungsgeld können theoretisch beides zusammen bezogen werden, allerdings erst nachdem der Elterngeldanspruch erloschen ist. Das würde für Kind 1 wie auch für Kind 2 gelten nach oben beschriebenen Procedere.

Pardon, dass oben war die Baden Württembergische Regelung die 2012 abgeschafft worden ist. In Bayern ist das ein wenig anders. Dort kannst du generell kein Landeserziehungsgeld beziehen solange Elterngeld bezogen wird. Solange du für Kind 1 also Elterngeld beziehst bekommst du es nicht.

Wird Kind 2 danach geboren und du beantragst wieder Elterngeld, dann kann in dieser Zeit für Kind 1 ebenfalls kein Erziehungsgeld beantragt werden. Erst wenn der Elterngeldanspruch von Kind 2 ebenfalls abgelaufen ist, kann das ganze bezogen werden. Das ganze kommt daher, dass man im Elterngeld bereits diese Zahlung als Geschwisterbonus erhält.

Beziehen kann man das ganze frühstens ab dem 13. Lebensmonat, die U6 und U7 müssen nachgewiesen werden. Somit würdest du für das erste Kind 6 Monate lang 150 Euro monatlich bekommen, für das zweite 200 Euro für 12 Monate. Maximal kann das ganze jedoch bezogen werden bis das Kind das dritte Lebensjahr vollendet hat.

Dabei gelten jedoch auch Einkommensgrenzen, Familien dürfen nicht mehr als 25.000 Euro Netto im Jahr zur Verfügung haben, Alleinerziehende 22.000 Euro. Beantragen kann man es frühestens ab dem 9. Lebensmonat, gezahlt wird es erstmals nach dem letzten Elterngeldbezug.

Das ganze ist auch davon abhängig wie viele Mitglieder im Haushalt leben, Kindergeld wird bei den Einkommensgrenzen mit berücksichtigt und angerechnet. Unabhängig davon ist das Bayerische Betreuungsgeld, dieses kann direkt bezogen werden.

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge


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