Längere Beweispflicht für Kunden sinnvoll?

vom 18.06.2018, 05:00 Uhr

Bisher war es ja so, dass man bei Elektrogeräten als Verbraucher innerhalb von sechs Monaten beweisen musste, dass ein Gerät bereits beim Kauf Mängel hatte und somit repariert oder ersetzt werden muss. Nun ist im Gespräch (zumindest fordern das die Verbraucherminister der Länder), dass diese Beweispflicht für Kunden von sechs Monaten auf zwei Jahre verlängert werden soll.

Stellt sich halt die Frage inwiefern die Bundesregierung auf derartige Forderungen eingehen wird. Was meint ihr dazu? Meint ihr, dass eine Verlängerung der Beweispflicht des Kunden auf zwei Jahre durchaus realistisch ist? Oder wird sich die Regierung gegen eine solche Regelung wehren?

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» Täubchen » Beiträge: 33305 » Talkpoints: -1,02 » Auszeichnung für 33000 Beiträge



Wo hast du das denn bitte her? :lol: In den ersten sechs Monaten der Gewährleistungsfrist muss der Verbraucher eben nicht beweisen, dass der Mangel bereits beim Kauf vorgelegen hat! Hier geht der Gesetzgeber davon aus, dass der Mangel bereits bei der Übergabe vorgelegen hat.

Gefordert wird nicht eine Verlängerung der Beweislast. Das wäre schließlich vollkommen unlogisch. Es soll die Beweislastumkehr verlängert werden. Das Recht für private Endverbraucher funktioniert hier nämlich anders. Normalerweise muss immer der, der den Schaden hat, beweisen, dass der Verkäufer die Schuld trägt. Für private Verbraucher ist das anders. Hier wird die Beweislast umgekehrt und in den ersten sechs Monaten muss der Verkäufer beweisen, dass es keinen Fehler gegeben hat.

Natürlich wäre es sinnvoll, wenn die Beweislastumkehr länger gelten würde. Ohne teuren Gutachter kann man als Verbraucher kaum beweisen, dass der neue Fernseher nur kaputt ist, weil eine Platine schlecht gelötet, ein Widerstand zu klein bemessen oder ein empfindliches Bauteil zu nah heißen Netzteil gewesen ist.

» cooper75 » Beiträge: 13411 » Talkpoints: 515,76 » Auszeichnung für 13000 Beiträge


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