Kündigung von Arbeitsverhältnis auch per Mail oder Fax?

vom 17.05.2016, 17:56 Uhr

A arbeitet in einer Zeitarbeitsfirma, deren Sitz aber 200 Kilometer von ihm entfernt ist und der Chef dieser Zeitarbeitsfirma ist so gut wie nie in er Firma, wo er eingesetzt ist. Nun habe ich hier schon mal geschrieben, dass die Kündigungsfristen gestaffelt sind Gestaffelte Kündigungsfristen in der Probezeit und es auch ziemlich knapp wird, fristgerecht und übergangslos zu kündigen.

A´s Bekannte hat nun gemeint, dass man auch per Fax oder per mail kündigen kann und die schriftliche, handgeschriebene Kündigung dann nachschicken könnte. Aber A kann das nicht glauben, dass das funktionieren soll. Wie kann A sich verhalten und wie kann A am besten kündigen, wenn es knapp wird mit der Kündigung?

Könnte A die Kündigung auch dem Vorgesetzten in der Firma geben und gilt die dann auch oder muss er bei seinem Chef der Zeitarbeitsfirma kündigen? Wie schickt er es dann am besten? Was ist, wenn der Chef die Kündigung nicht annehmen kann, weil er sie durch die Post nicht selbst unterschreibt? Gilt Einschreiben Einwurf da als Zustelltermin?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Das einschreiben per Einwurf gilt meinen Wissens nach als Termin. Eine Kündigung muss immer in Schriftform erfolgen, auch bei einer Zeitarbeitsfirma. Ich glaube aber nicht das ein Fax oder eine Email ausreichend ist, da dieses Dokument immer mit original Unterschrift abzugeben ist.

Auch wenn der Arbeitgeber 200km entfernt ist, so muss dieses wichtige Dokument per Post befördert werden. Sonst kann Person A schlichtweg einfach Pech haben, und die Kündigung ist unwirksam. Die andere Frage ist warum hat Person A solange gewartet, bis sie in so eine zeitliche Notlage gekommen ist? Jetzt muss Person A leider in kauf nehmen, dass sich das ausscheiden aus der Firma verzögert.

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» 19kitty90 » Beiträge: 573 » Talkpoints: 2,58 » Auszeichnung für 500 Beiträge


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