Kündigung seitens Arbeitnehmer im Auftrag unterschrieben

vom 06.09.2019, 11:09 Uhr

Herr X hat heute die Kündigung bekommen. Ein Grund steht nicht drin. Das muss ja auch nicht. Denn der Arbeitgeber muss diesen erst vor Gericht bekannt geben, wenn man eine Kündigungsschutzklage anstrebt. Was ihn aber sehr wundert ist, dass diese Kündigung nicht vom Arbeitgeber selbst unterschrieben wurde, sondern „i.A. Frau Tipse“. Das ist die Sekretärin des Arbeitgebers.

Wie soll sich Herr X verhalten? Ist so eine Kündigung rechtens, da sie nicht durch den Arbeitgeber unterschrieben ist? Sollte er sofort eine Kündigungsschutzklage anstreben oder ist das nicht nötig, weil die Kündigung ja nicht gültig ist durch die Sekretärin unterschrieben?

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» Ampelmännchen » Beiträge: 1310 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses bedarf grundsätzlich der Schriftform. Dies wurde hier zweifelsfrei eingehalten. Weiter muss eine Kündigung unterschrieben werden und hier gilt, vom Arbeitgeber beziehungsweise dessen Vertretungsberechtigten. Da es sich um seine Sekretärin handelt, welche im Auftrag unterzeichnet hat, scheint nach meinem Verständnis alles ordnungsgemäß zu sein.

Herr X könnte ja auch zusätzlich den Arbeitgeber direkt ansprechen, ob dies so seine Richtigkeit hat. Sollte er es anfechten, wird der Arbeitgeber einfach eine Arbeitsanweisung oder Stellenbeschreibung aus dem Hut zaubern in der dann die Sekretärin berechtigt war, diese Handlung vorzunehmen. Sollte Herr X sich währen wollen, dann am besten mit einem Anwalt, auch wenn dieser ja in erster Instanz vorm Arbeitsgericht nicht zwingend erforderlich ist.

» Bassaufdreher » Beiträge: 393 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 100 Beiträge


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