Kündigung nach öffentlichem Aufschrei - wer kontrolliert es?

vom 13.09.2015, 17:31 Uhr

In einem anderen Beitrag haben wir gerade schon über das Thema diskutiert. In letzter Zeit gab es einige Kündigungen, die nach einem öffentlichen Aufschrei erfolgten. Meist hat jemand etwas auf Facebook gepostet, was absolut daneben war, dieser Post ging begleitet von Entrüstung durch´s Internet und der Arbeitgeber hat mit einer Kündigung reagiert.

Ein besonders heftiger Fall ereignete sich diese Woche, als eine Kamerafrau eines ungarischen Senders einem Flüchtling ein Bein stellte und zwei kleine Kinder trat. Sie filmte, wie einige hundert Flüchtlinge aus einem ungarischen Flüchtlingscamp ausbrachen und vor der Polizei wegrannten. Entgegen jeder Menschlichkeit und auch nicht dem Berufsethos von Journalisten entsprechend, nicht aktiv ins zu dokumentierende Geschehen einzugreifen, hat sie sich vollkommen inakzeptabel verhalten.

Das Video ging letzte Woche um die Welt. Der Sender hat die Frau daraufhin gefeuert, was meiner Meinung nach absolut richtig war. Nun steht dieser Sender allerdings der rechtsradikalen Jobbik-Partei nahe. Daher könnte man annehmen, dass es diesem Sender gar nicht so missfallen hat, was seine Angestellte da getan hat. Sie könnten sie also allein wegen dem öffentlichen Aufschrei entlassen haben, auf öffentlichen Druck hin.

Wer kontrolliert dann allerdings, dass die Frau nicht in ein, zwei Monaten wieder eingestellt wird? Meint ihr, wenn es jemand mitbekäme und öffentlich machen würde, dass in einigen Monaten noch so viel öffentliche Resonanz dafür aufkommt, dass der Sender wieder unter Druck gerät? Oder würde das in den Weiten des Internet verschwinden, weil es einfach keine Brisanz mehr besitzt?

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» Bienenkönigin » Beiträge: 9448 » Talkpoints: 19,93 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Der Fall der Kamerafrau ging tatsächlich durch die Medien. Das hat doch aber nichts mit dem Verhalten in öffentlichen Medien zu tun, sondern mit dem Flüchtlingsstrom allgemein.

Wenn der Arbeitgeber einer gekündigten Person keiner speziellen Kontrolle unterliegt, dann wird das keine Institution kontrollieren. Eine unnötige Kontrolle würde die Freiheit eines Unternehmens völlig sinnlos einschränken. Der Arbeitgeber hat doch in der Regel selbst ein Interesse daran, möglichst integere Arbeitnehmer einzustellen und vor allen Dingen, glaubwürdig zu sein.

Durch eine erneute Einstellung eines Arbeitnehmers, der als Folge eines öffentlichen Aufschreis entlassen wurde, verliert ein Arbeitgeber doch genau diese Glaubwürdigkeit gegenüber seinen Kunden. Wenn dem Arbeitgeber die Kunden so egal wären, hätte der den Arbeitnehmer gar nicht erst kündigen müssen.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


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