Krank geschrieben, gearbeitet und Arbeitsunfall gehabt
A hatte einen Unfall und hat sich das Bein gebrochen. A ist nun krank geschrieben. Da aber im Betrieb der Teufel los ist, hat er an dem Tag, an dem er die Krankmeldung abgegeben hat noch ein wenig im Büro geholfen. Es war keine körperliche Anstrengung. Aber er ist mit seiner Gehhilfe fehl getreten und hat sich den anderen Fuß umgeschlagen, der nun einen Bänderriss hat. A musste mit dem Krankenwagen ins Krankenhaus gebracht werden.
Nun hat A ja gearbeitet obwohl er krank geschrieben war und kann nun gar nicht mehr laufen. Wie geht es jetzt weiter? Wird A Schwierigkeiten haben, dass der Unfall bezahlt wird? Wird er auf den Krankenhauskosten sitzen bleiben? Wie sieht es rechtlich und versicherungstechnisch aus? Was kann A nun machen und welche Schwierigkeiten bekommt der Arbeitgeber, der bei dem Unfall zugegen war?
Auf den Arbeitgeber kommen einige Probleme zu, denn Person A hätte überhaupt nicht an seinem Arbeitsplatz sein dürfen. Den Krankenschein kann er seinem Chef geben und dann hat er die Firma zu verlassen. Diesen Vorgang hat der Chef zu kontrollieren, denn er hat die sogenannte Fürsorgepflicht zu erfüllen. Hat der Chef hier nicht eingegriffen sieht es für den Chef juristisch schlecht aus. Somit hat Person A ja mit der Erlaubnis des Chefs gearbeitet.
Das, was Karlchen schrieb, mag stimmen, aber der Arbeitnehmer muss ja nicht sagen, was genau passiert ist. Er ist ja nicht verpflichtet, Angaben dazu zu machen, was da genau passiert ist. Da hat er sich eben nicht beim Arbeiten den Fuß umgeknickt, sondern beim Verlassen des Büros, nachdem er den Krankenschein abgegeben hat. Schon klingt alles ganz anders.
Zitronengras hat geschrieben:Das, was Karlchen schrieb, mag stimmen, aber der Arbeitnehmer muss ja nicht sagen, was genau passiert ist. Er ist ja nicht verpflichtet, Angaben dazu zu machen, was da genau passiert ist. Da hat er sich eben nicht beim Arbeiten den Fuß umgeknickt, sondern beim Verlassen des Büros, nachdem er den Krankenschein abgegeben hat. Schon klingt alles ganz anders.
Das ist ein handfester Versicherungsbetrug, dem ich aber keinem raten würde. Wenn Zeugen dabei sind und die Versicherung da nach fragt und es bis vor Gericht geht, dann kann das sehr teuer werden und ein Versicherungsbetrug ist keine Lappalie. So viel kriminelle Energie traue ich A, den ich kenne, nicht zu und ich denke, dass es dann wohl Konsequenzen haben wird für A und den Arbeitgeber.
Ich kenne einige Fälle, wo die Angaben falsch gemacht wurden. Allerdings war das vor einigen Jahren und die lagen alle im Bereich der Minijobs oder Nebenbeschäftigungen. Meist waren es Unfälle in Supermärkten, wo dann auch gesagt wurde, dass die verunfallte Person in dem Fall nur privat zum Einkauf dort war. Das hatte damals aber irgendwie mit der betrieblichen Unfallkasse zu tun, wo diese Mitarbeiter nicht mit versichert waren, wegen der kleinen Jobs. Es scheint also nicht so selten zu sein, dass man bei solchen Unfällen etwas anders hinstellt, als sie wirklich gewesen sind.
Allerdings wird A. auf keinen Kosten sitzen bleiben. Nur dass eben hier nicht die betriebliche Unfallversicherung greift, sondern die eigene Krankenkasse. Es ist also nur eine andere Institution für Kostenübernahme verantwortlich. Wobei ich nicht glaube, dass man hier einen gerichtlichen Prozess erwarten dürfte, wenn man behauptet, dass es beim Verlassen des Büros passiert ist. Dann müsste sich ja Krankenkasse, wie Unfallkasse darauf berufen, dass man den Krankenschein auch per Post schicken kann und nicht extra deswegen in die Firma muss.
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