Kosten wenn Bürgersteig an Grundstück aufgerissen wird?

vom 02.11.2016, 14:43 Uhr

Bei uns in der Straße wird gerade der Bürgersteig aufgerissen. Bei uns werden zwei Seiten am Haus geöffnet, wo eben der Bürgersteig verlegt ist. Es soll ein Haus gebaut werden und dort eine neue Stromleitung gelegt werden, die der Neubau ja braucht.

Ich habe ja schon berichtet, dass wir keinen Bescheid über das Öffnen des Bürgersteiges bekommen haben und nun gerade weder in unsere Einfahrt mit dem Auto kommen, noch in die Garage. Nun meinte jedoch eine Freundin, dass wir sicherlich auch noch dafür zahlen müssten, dass der Bürgersteig aufgerissen wird, um dort eine Stromleitung für den Neubau zu verlegen. Allerdings haben wir ja schon Strom und der Bürgersteig ist gepflastert und wird mit den Steinen auch wieder verschlossen werden.

Ich bin nun unsicher, ob wir wirklich anteilig mit Kosten rechnen müssen. Immerhin sind wir nicht Auftraggeber. Auch von der Gemeinde haben wir diesbezüglich nichts gehört. Wie beläuft es sich da mit den Kosten? Müssen wir wirklich damit rechnen zumindest anteilig etwas zahlen zu müssen? Oder ist das von der Gemeinde abhängig?

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» Nelchen » Beiträge: 32238 » Talkpoints: -0,25 » Auszeichnung für 32000 Beiträge



Ich gehe davon aus, dass diese Erschließungskosten der Bauherr zu tragen hat. Also die Person, die den Neubau wollte. Das ist genauso, wenn du mitten im Wald wohnst und dort eine Telefonleitung haben willst. Dann zahlst du auch die ganze Strecke, egal wer da noch wohnt. Deswegen würde ich mir keine Sorgen machen.

Anders sieht es aus, wenn die zuständige Gemeinde oder andere Versorger diese Baumaßnahme gleich für eigene Sachen mit nutzen. Dann können die Anwohner mit zur Kasse gebeten werden. Also wenn man nun gleich Wasserrohre oder andere Versorgungsleitungen dabei erneuern würde.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


Es kommt sicher darauf an, wo du wohnst. Aus meiner Sicht ist es aber üblich, dass derjenige da die Kosten zahlt, der ein Gebäude neu an Strom anschließen will. Schließlich hat der die Arbeiten ja verursacht. Ich würde nicht davon ausgehen, dass du da etwas zahlen musst. Im Zweifel solltest du dich da aber informieren, wie das an deinem Wohnort üblicherweise geregelt wird.

Wenn die Stadt oder die Gemeinde einen Gehweg neu belegen oder eine Straße erneuern lassen, weil der /die alte in schlechtem Zustand war, dann kommen schon Bescheide, dass man sich als Anwohner an den Kosten beteiligen muss. Schließlich wird so eine Straße und ein Gehweg ja auch von der Allgemeinheit gemeinsam genutzt. Aber der Stromanschluss der neuen Anwohner hat für dich ja keinen Nutzen, weshalb ich auch keinen Grund sehe, warum man dir dann Kosten aufhalsen sollte oder dürfte.

Aber wie gesagt, das ist nur meine persönliche Meinung und keine Aussage vom Experten. Die müsstest du dir bei Bedarf vor Ort einholen.

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» trüffelsucher » Beiträge: 12446 » Talkpoints: 3,92 » Auszeichnung für 12000 Beiträge



Da musst du dir keine Sorgen machen. Wenn dem Anbieter nicht noch einfällt etwas anderes mitzumachen, musst du da gar nichts zahlen, weil du das ja nicht so gewollt und bestellt hast. Das muss derjenige zahlen, der da das Haus bauen lässt, weil er es ja so bestellt hat und du kannst ja nichts dafür, dass man dafür etwas aufmachen muss. Ich würde mir da also keine Sorgen machen.

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge



Handelt es sich dabei um eine reine Erschließung eines Baugrundstückes welches bebaut werden soll, dann trägt die Kosten dafür alleine der Bauherr der das ganze für seinen Neubau braucht. Wenn aber zeitgleich bei dieser Öffnung des Gehsteiges noch etwas anderes verlegt oder erneuert wird was auch euch betrifft oder euer Grundstück aufwertet, dann werdet ihr dafür Anteilig ebenfalls zur Kasse gebeten werden.

Sollte solch ein Bescheid kommen, dann könnt ihr getrost Widerspruch einlegen und erst einmal keine Zahlung leisten. Denn wen so etwas gemacht wird, dann sind die Anwohner im Vorfeld darüber zu informieren auch mit einem Kostenvoranschlag den sie zu tragen haben. Einfach eine Rechnung schicken geht in diesem Falle dann nicht. Manche Gemeinden sind jedoch so dreist und versuchen es, andere halten sich an die korrekte Vorgehensweise.

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge


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