Kosten für kostenpflichtige Parkplätze für LKW Fahrer

vom 13.09.2017, 08:58 Uhr

A ist Fernfahrer und fährt einen LKW der Firma B gehört. Damit A seine Ruhezeiten auch regelmäßig einhalten kann und Parkplätze Mangelware sind, fährt er schon mal einen kostenpflichtigen Parkplatz eines Autohofs an. Sonst würde er mit Parkplatzsuche so lange herum fahren, dass er die Fahrtzeiten überschreitet.

Diese Kosten für den Parkplatz für mehrere Stunden läppern sich und so hat A den Chef angesprochen, ob die Kosten für den Parkplatz des firmeneigenen LKW von der Firma übernommen werden kann. Aber B, der Chef meinte, dass er einen kostenlosen Parkplatz anfahren kann. Dass derartiger Parkplatzmangel herrscht sieht B nicht und verweigert die Zahlung.

Wie ist das bei firmeneigenen Fahrzeugen? Muss die Firma B die Kosten für einen kostenpflichtigen Ruheplatz übernehmen oder kann B darauf bestehen, dass A so lange herum fährt, bis er einen Parkplatz findet und damit seine Ruhezeiten nicht einhalten kann?

Benutzeravatar

» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Die 5 oder 10 Euro sollte ein guter Arbeitgeber normalerweise zahlen. Damit kommt er sicher letztlich billiger davon als mit schlechten Fahrern. Es gibt immer die offiziellen Regeln und dann gibt es die Regeln der Arbeitgeber. So lange es genug Deppen gibt, die mitmachen und der Arbeitgeber immer wieder neue findet. Oder die Konkurrenz aus dem Ausland macht es.

» Juri1877 » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^