Kosten für Einstand und Ausstand steuerlich absetzen

vom 28.05.2019, 12:22 Uhr

Als Steuertipp habe ich neulich nachgelesen, dass man die Kosten für den Einstand oder den Ausstand am Arbeitsplatz steuerlich als Werbungskosten geltend machen kann. Auch wenn die Höhe wahrscheinlich begrenzt sein wird, finde ich diese Regelung schon ziemlich bemerkenswert. Habt ihr das denn schon gewusst und was haltet ihr davon? Habt ihr diese Möglichkeit der Steuerminderung schon genutzt oder würdet ihr diese in Anspruch nehmen?

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» mikado* » Beiträge: 3037 » Talkpoints: 1.002,67 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Das wusste ich bisher noch nicht. Natürlich würde ich so eine Regelung sofort in Anspruch nehmen. Warum denn auch nicht? Aber wirklich oft wird man ja nicht da zu kommen, sofern man nicht dauernd seine Arbeit wechselt. Allerdings braucht man natürlich Bewirtungsbelege dafür. Das heißt, den selbst gebackenen Kuchen kannst du nicht absetzen, sondern nur die Kosten, die dir zum Beispiel ein Caterer in Rechnung stellt.

» Klehmchen » Beiträge: 5487 » Talkpoints: 1.012,67 » Auszeichnung für 5000 Beiträge


Es gibt ein ziemlich eindeutiges Urteil des FG München. Dies gilt allerdings auch nur in Bayern. Allerdings hat sich das übergeordnete BFH auch positiv zu der Absetzbarkeit geäußert. Keine Probleme dürfte es geben, wenn der Lieferort der Firmensitz ist. Ansonsten kann es passieren, dass der Finanzbeamte die Rechnung einfach streicht. Es reicht übrigens die einfache Rechnung. Einen gesonderten Bewirtungsbeleg muss man nicht ausfüllen. Die Kosten sind dann Werbungskosten. Die müssen natürlich insgesamt höher als 1.000 Euro sein, um Wirkung zu zeigen.

» Juri1877 » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



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