Kosten für Anfragen und Beschwerden bei Verbraucherzentrale
A wollte bei der Verbraucherzentrale eine Beschwerde los werden und wurde gleich abgewimmelt. Es hieß, dass man pro Anliegen einen Unkostenbeitrag von 20 Euro entrichten muss und es wurde auch gleich gesagt, dass man dieses Entgelt auch zahlen muss, wenn man mit der Antwort nicht zufrieden ist.
Nun frage ich mich, ob es wirklich gut ist und ob es normal ist, dass die Verbraucherzentrale so viel Geld verlangt, wenn man sich als Verbraucher beschweren will. Gibt es Alternativstellen, wo man eine Beschwerde los werden kann, die nicht so viel Gebühren verlangen? 20 Euro finde ich schon recht heftig, wenn man sich geärgert hat und sich beschweren will. Wer sucht dann noch Hilfe bei der Verbraucherzentrale?
Verbraucherzentralen arbeiten auf jeden Fall absolut kostenlos. Selbst bei eventuellen juristischen Anliegen wird man zum passenden Ansprechpartner weiter vermittelt. Gelangt man allerdings an einen Rechtsanwalt fallen Beratungskosten an, die man dann natürlich finanziell begleichen muss. Man kann selbstverständlich auch die gesetzliche Beratungshilfe beantragen.
Hierbei fallen allerdings dann auch Gebühren an, die dann bei Anwalt beglichen werden. Dabei handelt es sich ungefähr um 15,- Euro. Diese Information wird man schon im Vorfeld von der Verbraucherzentrale erfahren. Die Verbraucherzentrale selbst verdient daran überhaupt nichts.
Verbraucherzentralen arbeiten schon lange nicht mehr generell kostenlos. Gebühren von rund 20 Euro für eine einfache Beratung sind durchaus normal. Das liegt daran, dass die Verbraucherzentralen immer weniger Geld aus öffentlichen Mitteln bekommen. Damit wird die Arbeit, die dort geleistet wird, schon lange nicht mehr komplett finanziert. Über die Kosten für die Beratung gelingt es den Zentralen gerade so, die Kosten für ihre Arbeit zu denken. Allerdings kommen da auch noch Spenden zu. Nur mit den staatlichen Geldern wäre der Laden schon lange zu.
Das ist nicht vollkommen korrekt, denn für gewisse Dinge muss man bei der Verbraucherzentrale eine Schutzgebühr entrichten. Wenn man sich beispielsweise Literatur oder eben spezielle Bücher mitnehmen möchte. Allerdings muss die einfache Beratung immer noch als eine kostenlose Dienstleistung angeboten werden.
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