Koran verbrennen eine Straftat und die Bibel nicht?
Aktuell fand oder findet in Dänemark etwas ganz surreales statt. Dort hat offenbar ein muslimischer Mann seinen eigenen Koran verbrannt, weil er den Islam in seiner Auslegung durchaus als nicht anerkennungswürdig mehr findet. Er hat in dem Video wohl gesagt: "Religion ja, aber nicht der Islam". Das Video wurde wohl gemeldet und zur Anzeige gebracht. Jetzt wird ihm der Prozess wegen Blasphemie gemacht.
Witzigerweise ist es auch hier mit den vielen Korans von "LIES" nicht gestattet, diese zu verbrennen, sondern muss man schauen, dass man diese nach islamischen Recht vergräbt oder so ähnlich. Da frage ich mich persönlich, ob wir alle in der Welt einen an er Waffel haben. Blasphemie gibt es auch gegen die Bibel und auf einmal soll ein Koran wertvoller sein, als unsere Bibel? Die wird auch mal hier und da zerrissen, weggeschmissen und sogar verbal verunglimpft.
Ich frage mich, wieso das eine als Straftat von der EU gewertet wird, wenn man den Koran verbrennt oder zerstört und bei der Bibel nicht? Könnt ihr das verstehen und erklären oder findet Ihr das womöglich selber total grotesk?
Kätzchen14 hat geschrieben:Ich frage mich, wieso das eine als Straftat von der EU gewertet wird, wenn man den Koran verbrennt
Wo wird denn bitte das Verbrennen eines Korans (oder auch mehrerer) als Straftat gewertet? Hier in dem Fall ging es doch um die öffentliche Diffamierung. Und die ist auch in der BRD nicht erlaubt und würde ein Verfahren nach sich ziehen. Das dann ein Staatsanwalt sich einschaltet, heißt dann auch noch nicht, dass eine Straftat vorliegt. Das entscheidet am Ende ein Richter!
Kätzchen14 hat geschrieben:und bei der Bibel nicht?
Bin mir nicht sicher, wie Deine Kirchengemeinde reagieren würde, wenn Du aus dem Verbrennen der Bibel einen öffentlichen Event machen würdest. Denke schon, dass das auch Anzeigen nach sich ziehen dürfte. Also verstehe ich deine Unterscheidung zw. Koran und Bibel nicht.
Wenn du zu Hause deinen Grill mit dem Koran befeuerst, dann wird kein Staatsanwalt was machen, selbst wenn alle Nachbarn sich zusammenschließen und bezeugen, dass du den Koran verbannt hast. Denn das Verbrennen ist KEINE Straftat! Machst du es öffentlich und hast im Hinterkopf, eine Glaubensgemeinschaft zu verunglimpfen, dann sieht die Sache anders aus.
Das ist beides für mich keine Straftat, doch es kommt auf die Art an wie und wo man es macht. Gut finde ich es aber in keinem Fall ein Gottesbuch zu verbrennen. Es ist provokant für andere sein. Aber ich verstehe nicht warum das Verbrennen des Korans unter Strafe gestellt wird und das der Bibel nicht.
Wenn man so eine "Tat" schon unter Strafe stellen muss, dann sollte man das bei beiden Gottesbüchern machen. Das kann für Christen durchaus aus diskriminierend wirken und eine bevorzugte Beschützung der Muslime darstellen.
Ich bin auch etwas irritiert. Wo ist denn normiert, dass bestimmte Ausgaben eines Buches nicht verbrannt werden dürfen?
Über das dänische Rechtssystem habe ich gegenwärtig keine abschließende Kenntnis, jedoch kann ich mir nicht vorstellen, dass dort "Blasphemie" unter Strafe stehen soll. Bei Dänemark handelt es sich um einen freiheitlichen, säkularen Staat, nicht um eine religiöse Diktatur.
Eine Strafbarkeit kann hier wohl in einer Sachbeschädigung gegeben sein. Wenn du aber einen Koran, eine Bibel oder was auch immer erwirbst und damit rechtmäßiger Eigentümer des Werkes wirst, so kannst du es nach deinem eigenen belieben vernichten. Das ist dein Privatvergnügen.
Ich kann mir ansonsten nur vorstellen, dass eine Strafbarkeit angenommen werden kann, wenn zu der "neutralen" Handlung des Verbrennens noch solche hinzukommen, die volksverhetzenden Charakter haben. Wenn du also ein religiöses Werk verbrennst, während du öffentlich Hassreden über diese Religion schwingst, dann wird die Handlung (Verbrennung des Buches" wohl Teil deiner Straftat.
Alles andere erscheint mir nicht strafbar. Vielleicht verstößt es gegen das Anstandsgefühl mancher Menschen oder erzürnt diese. Aber es ist nicht strafbar. Und das ist auch gut so.
Warum sollte es in Dänemark keinen ähnlichen Paragraphen geben wie unseren 166 StGB? Außerdem geht es doch weder um die Bibel noch um den Koran. Beides darf ich genauso wie die Märchen der Gebrüder Grimm zum Anheizen von Kamin und Grill benutzen.
Anders sieht es aus, wenn ich mit der Verbrennung in der Öffentlichkeit für solche Empörung sorge, dass der öffentliche Frieden gefährdet ist. Das ist verboten und betrifft jede Glaubensrichtung, die es im Land gibt. Es geht doch nicht um die Verbrennung, es geht um die Intention dahinter. Sehe ich das als Altpapier und Brennhilfe an, ist es kein Problem. Die beleidigende Verbrennung einer Bibel vor dem Kölner Dom käme weniger gut an.
Nun, eine Anwendbarkeit des §166 StGB in der heutigen Zeit kann ich mir kaum noch vorstellen. Deshalb habe ich ihn auch oben gar nicht berücksichtigt. Ich hätte ihn dennoch nennen sollen. Aber lass mich erklären, warum der §166 hier nicht relevant werden kann. Der § 166 StGB schützt nach allgemeiner Auffassung keine religiösen Bekenntnisse und damit verbundene Empfindungen. Er schützt auch nicht die Inhalte der Religion.
Schon deshalb kann ein solches Gesetz im von Kätzchen14 geschilderten Fall schon nicht greifen. Da wurde offenbar "Blasphemie" bestraft, was in der BRD absurd ist. Vielmehr soll der §166 in der Bundesrepublik, die gegenüber Religion und Weltanschauung neutral ist, den öffentlichen Frieden schützen.
Um mal mit der aktuellen Rechtsauffassung zu argumentieren: Nur wenn eine Verunglimpfung die "begründete Befürchtung rechtfertigt", dass das Vertrauen der Betroffenen (also hier aller Muslime) in die Respektierung ihrer religiösen oder weltanschaulichen Überzeugung beeinträchtigt wird, kann eine Strafbarkeit nach §166 überhaupt nur angenommen werden. Und das dürfte hier wohl kaum der Fall sein. Wieso sollte irgendjemand in Europa gegenwärtig daran denken, dass die Respektierung des Islam durch einzelne extreme Handlungen leiden sollte? Das Gegenteil scheint der Fall zu sein.
Dänemark hat ein Verbot der Verspottung einer Religion. Das ist unserem Paragraphen ähnlich. Generell kommt es auch in Dänemark selten zur Anwendung, aber das ist eben der vierte Fall in gut achtzig Jahren. Hier ist anders, schau mal in deinen Fischer. In den Kommentaren ist von etwa fünfzehn Verurteilungen jährlich die Rede.
Du befindet dich mit deiner Einschätzung leider auf dem Holzweg. "Lieber eine befleckte Verhütung als eine unbefleckte Empfängnis" mit durchgestrichenem Kreuz als Aufkleber ist bestraft worden. Den Islam in einem Artikel als Krebsgeschwür zu bezeichnen, war ebenfalls teuer.
Oh, ich bin mir sicher, dass es durchaus ein paar Verurteilungen gibt. Da wirst du schon Recht haben. Aber daran möchte ich auch gar keine Zweifel anmelden. Die Fälle, die du genannt hast, fallen offensichtlich unter den Anwendungsbereich des §166 StGB.
Allerdings ist es anhand der wenigen Informationen, die Kätzchen14 zu den konkreten Handlungen des Mannes gelistet hat, sehr schwer, eine dezidierte Einschätzung zur Anwendbarkeit des §166 auf selbigen zu geben. Meine Einschätzung dazu war: Eher Nein. Wie es im dänischen Recht ist? Das müsste man wohl recherchieren.
Außer Frage steht, dass zumindest in keinem Fall strafbar seien sollte, seine eigene Ausgabe einer Religionsschrift zu verbrennen. Ich hoffe stark, dass das nicht ausschlaggebender Grund für das fragliche Urteil war.
Der Mann hat in einer Islam feindlichen Gruppe auf Facebook das Video der Verbrennung gepostet und dazu kommentiert, dass man an seine Nachbarn denken solle. Er stinkt, wenn er brennt. Er hat nicht einfach mit Altpapier in Form eines nicht mehr gebrauchten Korans seinen Grill angezündet. Es war schon eine gewollte Provokation.
Kätzchen14 hat geschrieben:Ich frage mich, wieso das eine als Straftat von der EU gewertet wird, wenn man den Koran verbrennt oder zerstört und bei der Bibel nicht? Könnt ihr das verstehen und erklären oder findet Ihr das womöglich selber total grotesk?
Das irgendwer etwas anzeigt, was ihm nicht passt, passiert ja nicht gerade selten. Bewertet werden muss es dann aber natürlich. Vielleicht wird das dänische Verfahren ja auch eingestellt, das sagt doch alles soweit noch gar nichts. Mit der EU hat das wenig zu tun, jeder Staat hat da eigene Gesetze - manche gar keine.
Bezüglich der erwähnten, beschlagnahmten Korane der "Lies"-Bewegung ist es übrigens auch so, dass das Bundesinnenministerium klar verneint hat, über Alternativen der Vernichtung beraten und etwas in der Richtung geäußert zu haben, wie auch immer diese Meldungen entstanden sind. Das ist dort auch überhaupt noch kein Thema, da der betroffene salafistische Verein im Dezember Klage gegen das ausgesprochene Vereinigungsverbot eingereicht hat.
Daher hat das Verbot noch gar keine Bestandskraft, weshalb die Korane sowieso bis zum Verfahrensende eingelagert bleiben. Allerdings ist das Bundesinnenministerium bereit, sich beizeiten bzgl. einer adäquaten Vernichtung beraten zu lassen. Wie man wohl auch bei Bibeln, hinduistischen Schriften oder der Tora hoffentlich ebenso behutsam handeln würde.
Das Verfahrensende in der "Lies"-Angelegenheit kann sich noch bis zum Jahresende hinziehen. So wie die beiden Angelegenheiten liegen, nämlich beide komplett offen, reagierst Du da meiner Meinung nach etwas über. So wie das alles in den Medien behandelt wird, kann man aber schon zu solchen Schlüssen verleitet werden. Stimmt mich aber auch nachdenklich, wie schnell wir durch ein paar Meldungen ein verzerrtes Bild von einer Sache bekommen können.
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