Koran verbrennen eine Straftat und die Bibel nicht?

vom 08.03.2017, 01:10 Uhr

Es scheint mir so, als ob hier dänisches Recht heran gezogen wurde und kein EU Recht. Und da es in Dänemark anscheinend noch einen passenden Straftatbestand gibt, wird der auch angewendet, wenn jemand Anklage erhebt. Und so wie ich das verstanden habe, gab es seit über vierzig Jahren auch in Dänemark keine Anklagen mehr wegen diesem Straftatverdacht und damals wird dieser Paragraph vermutlich noch ausschließlich auf die christliche Religion angewendet worden sein.

Spannend ist ja auch, wer hier geklagt hat. Sowohl Facebook als auch Youtube sind beides Konzerne, deren Stammsitz in den USA ist, so weit ich weiß. Und dort nimmt man das Thema Religion noch durchaus ernster, als hier bei uns. Da ist es auch leichter, die Gemüter zu erhitzen, dass ein Betreiber von so einer Plattform wohl eher dazu geneigt ist, vorbeugend eine Anzeige zu schalten, bevor die Plattform angeklagt wird, in solch religiösen Streitfällen zu viel zu dulden.

Und da meines Wissens bei einer Strafverfolgung relevant ist, wo die Straftat mutmaßlich begangen wurde, wird wohl eben das geltende Recht angewendet, das am Tatort aktuell ist, in dem Fall Dänemark. Ich kann mir also vorstellen, dass die EU mit dem Fall und der Anzeige womöglich so gar nichts zu tun hat. Allerdings ist der verlinkte Artikel so dürftig mit Informationen ausgestattet, dass das erst mal Spekulation ist.

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» trüffelsucher » Beiträge: 12446 » Talkpoints: 3,92 » Auszeichnung für 12000 Beiträge



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