Kontoauszüge vorlegen wegen Ratenzahlung - Mutter-Kind-Heim

vom 01.08.2015, 09:14 Uhr

A hat ein Kind aus vorheriger Beziehung. Die beiden waren nicht verheiratet. Die Exfreundin von A ist vor längerem mit dem Kind in eine Mutter-Kind-Einrichtung gezogen, ohne dass A gefragt wurde. A soll aber jetzt die Kosten für die Unterbringung für das Kind bezahlen. A hätte das Kind gerne bei sich aufgenommen, hat aber nicht das gemeinsame Sorgerecht. Außerdem war das Kind zu diesem Zeitpunkt noch ein Säugling.

A konnte aber das Geld nicht auf einmal bezahlen und hat eine Ratenzahlung ausgemacht, welche aber zeitlich begrenzt wurde. Die Schlussrate ist aber immer noch so hoch, dass er die Raten weiterlaufen lassen müsste.

Um die Raten aber weiterlaufen zu lassen, verlangt das Amt, dass A die letzten beiden Verdienstbescheinigungen sowie Kontoauszüge der letzten drei Monate vorlegt mit der Begründung, dass man sehen will, ob A auch nicht Millionen auf dem Konto hat.

A ist der Meinung, dass die Einsicht in seine Kontoauszüge ein starker Eingriff in seine Privatsphäre ist, vor allem, wenn er die einzelnen Positionen nicht schwärzen darf und das Konto auch das gemeinsame Konto mit seiner Ehefrau ist. Auch in die Privatsphäre seiner Frau wäre somit stark eingegriffen. Darf das Amt nun die Kontoauszüge verlangen? Oder darf er die Auszüge teilweise schwärzen?

» YariXxX » Beiträge: 635 » Talkpoints: 21,58 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Das wird A wohl nur von einem Anwalt beantwortet bekommen. Aber man sollte auch dabei sehen, dass das Amt auch das Recht hat selbst in das Konto zu schauen. Von daher wird man so oder so alle Buchungen sehen können, wenn man der Meinung ist, dass A versucht etwas zu verbergen. Von daher kann man Ämtern heute gar nichts mehr verheimlichen.

Allerdings will ja A auch ein Entgegenkommen des Amtes damit erreichen. Da sollte man schon mal in den sauren Apfel beißen und einmal die Hosen runter lassen. Wobei das am Ende auch keine Garantie sein wird, dass man A wirklich die Ratenzahlung gewähren wird.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


Wenn A wirklich nicht die Kontoauszüge offenlegen will, wird wohl nur der Gang zum Anwalt helfen. Hat A eigentlich damals überhaupt gerichtlich prüfen lassen, ob er die Kosten wirklich tragen muss oder hat er einfach gezahlt? Auch hier könnte vermutlich ein Anwalt ratsam sein.

Sollte A aber die Kontoauszüge offenlegen, dann kann er durchaus den Empfänger und den Verwendungszweck aller Ausgaben schwärzen. Lediglich alle Geldeingänge müssen genau zuzuordnen sein. Bei einem gemeinsamen Konto mit der Frau, sollten auch die Einnahmen der Frau genau gekennzeichnet werden.

Aber was A und seine Frau mit ihrem Geld machen, geht das Amt tatsächlich nichts an, das unterliegt der Privatsphäre und darf geschwärzt werden. Nur bei begründeten Zweifeln dürfen Ämter nachfragen, welchen Zweck einzelne Abbuchungen hatten.

Das Amt hat übrigens kein Recht, selbst in das Konto von A zu schauen. Das unterliegt dem Bankgeheimnis und um das zu umgehen bräuchte das Amt einen Gerichtsbeschluss.

» danty » Beiträge: 540 » Talkpoints: 4,79 » Auszeichnung für 500 Beiträge



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