Konsequenzen und Löschung einer Abmahnung durch Vermieter

vom 05.12.2017, 11:21 Uhr

Wie ich in einem anderen Thread Saugen an Sonntagen und Feiertagen laut Mietvertrag verboten schon geschrieben habe, hat Frau Saubermann für das Saugen an einem Sonntag eine Abmahnung erhalten. Nun fühlt sie sich aber auch ungerecht behandelt und will die Abmahnung als Null und nichtig erklärt haben. Wie kann man da vorgehen? Welche Konsequenzen haben Abmahnungen durch den Vermieter und wie lange sind diese gültig? Ist es ähnlich wie bei Abmahnungen durch Arbeitgeber? Oder kann man nach einer Zeit darauf bestehen, dass diese Abmahnungen gelöscht werden?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Eine Abmahnung wird nicht gelöscht, wenn diese einen Grund hat. Man muss dann der Abmahnung widersprechen. Ein Vermieter benötigt zwei Abmahnungen zum selben Sachverhalt, um danach eine Sonderkündigung auszusprechen. Also sollte Frau Saubermann nun einfach wieder am Sonntag saugen wird es zu einer weiteren Abmahnung kommen.

Sollte sich Frau Saubermann nun nicht an die vereinbarten Regeln halten und wieder Sonntag saugen, kann der Vermieter die fristgerechte Sonderkündigung durchführen. Bei schweren Vergehen wäre auch die fristlose Kündigung möglich, in diesem Fall sehe ich das aber nicht.

Natürlich dürfen zwischen den einzelnen Abmahnungen nicht Jahre vergangen sein, es muss schon eine Regelmäßigkeit erkennbar sein und dann wird der Vermieter mit hoher Wahrscheinlichkeit auch vor Gericht gewinnen.

» Bassaufdreher » Beiträge: 393 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 100 Beiträge


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