Konsequenzen bei höhere Gewalt und Urlaubsende?

vom 10.01.2019, 22:20 Uhr

Nehmen wir mal an, dass Herr Winter jetzt im Winterurlaub ist. Jeder kennt gerade die Wetterlage in Süddeutschland und in Teilen von Österreich. Herr Winter soll Montag eigentlich wieder zur Arbeit antreten. Allerdings wurde ja noch mehr Schnee angesagt und die ganze Familie ist eingeschneit und Herr Winter hat auch schon mit dem Chef telefoniert. Dieser ist ziemlich sauer, weil Montag kein Ersatz für Herrn Winter da wäre und der Urlaub nicht verlängert werden kann. Und der Chef hat mit Konsequenzen gedroht.

Herr Winter kann sich ja nun auch nicht krank schreiben lassen. Denn erstens ist er gesund und wenn er sich krank schreiben lassen würde, wäre das ja offensichtlich, dass er nur die Zeit entschuldigt sein will, wo er nicht nach hause kann. Weder Busse, noch Züge fahren und sein eigenes Auto ist so eingeschneit, dass er damit auch bis jetzt nicht fahren kann.

Was ist eigentlich bei so einer höheren Gewalt? Mit welchen Konsequenzen muss oder kann Herr Winter jetzt rechnen? Kann er fristlos wegen nicht erscheinen am Arbeitsplatz gekündigt werden, auch wenn er telefonisch Bescheid gegeben hat? Muss der Chef da ein Einsehen haben? Wie soll Herr Winter sich verhalten, wenn die Wetterlage sich nicht ändert?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Es war ja keine höhere Gewalt. Das Wetter war angekündigt und Herr Winter hätte vorzeitig abreisen können. Das Wegerisiko liegt beim Arbeitnehmer und der starke Schneefall hat niemanden überrascht. Das ist hart und die meisten Arbeitgeber werden wohl verständnisvoll reagieren. Aber Abmahnung und kein Lohn für die Fehltage sind rechtlich in Ordnung.

Anders sieht es bei einem unerwarteten Wintereinbruch oder einem umgefallenen Baum aus. Aber wer so wohnt oder Urlaub macht, dass es Probleme mit der pünktlichen Ankunft am Arbeitsplatz geben könnte, muss bei entsprechenden Ankündigungen reagieren, oder er trägt die Schuld.

» cooper75 » Beiträge: 13411 » Talkpoints: 515,76 » Auszeichnung für 13000 Beiträge


Er hat bei höherer Gewalt mit keinen arbeitsrechtlichen Konsequenzen zu rechnen, also weder mit einer Abmahnung noch mit einer Kündigung. Allerdings wird ihm die Zeit natürlich nicht bezahlt. Manche Arbeitgeber rechnen das mit dem Urlaub ab, manche sehen das als unbezahlten Urlaub und bei wiederum anderen kann das mit Überstunden wieder eingeholt werden.

» anlupa » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »

Zuletzt geändert von Gio am 11.01.2019, 07:19, insgesamt 1-mal geändert. Zeige Beitragsversionen


Bei meinem Arbeitgeber werden solche Vorfälle normalerweise pragmatisch behandelt. Wenn man telefonisch oder per E-Mail Bescheid gibt, dann füllt einem der Teamleiter in Abwesenheit weitere Urlaubsanträge aus und ist dann somit rechtlich abgesichert. Allerdings weiß ich nicht, wie es wäre, wenn man wegen Strom- und Netzausfall nicht mehr telefonieren oder Mails schreiben kann.

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» lascar » Beiträge: 4482 » Talkpoints: 792,20 » Auszeichnung für 4000 Beiträge



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