Konkurrenzklausel nichtiger Bestandteil des Arbeitsvertrags

vom 17.05.2016, 22:20 Uhr

In diesem Thread hier Arbeitnehmer - Fristgerechte Kündigung immer mit Grundangabe wurde von einer Userin die sogenannte Konkurrenzklausel angesprochen. Mich wunderte schon, dass man diese in einem Arbeitsvertrag doch für bindend hält.

Als mein Mann im letzten Jahr gekündigt wurde, wurde auch durch einen Anwalt eine Kündigungsschutzklage eingereicht. In seinem Vertrag stand auch diese sogenannte Konkurrenzklausel. Der Anwalt meinte, dass diese null und nichtig ist und diese in einem Arbeitsvertrag sogar vertragswidrig ist.

Ich frage mich, warum die Arbeitgeber aber immer noch diese Klausel in den Vertrag schreiben. Ein Bekannter von mir hat diese Klausel auch im Vertrag stehen und er arbeitet gerade mal ein paar Monate in dieser Firma, die diese Klausel in den Vertrag schrieb. Wusstet ihr, dass diese Klausel nichtig ist, wenn sie in einem Arbeitsvertrag steht und dass kein Arbeitgeber verbieten kann in einem ähnlichen Betrieb zu arbeiten? Habt ihr diese Klausel auch im Vertrag stehen?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Natürlich schreiben Arbeitgeber Konkurrenzklauseln in den Arbeitsvertrag. Und die sind, wenn sie richtig formuliert worden sind, auch absolut nicht nichtig. Anzunehmen, dass Konkurrenzklauseln generell nichtig sind, kann ein teurer Irrtum werden. Generell verboten ist die Klausel nur in Zeitarbeitsverträgen. Ansonsten ist die wirksame Vereinbarung möglich und in manchen Branchen und Positionen auch zwingend nötig. Es kommt immer auf den einzelnen Vertrag an.

» cooper75 » Beiträge: 13411 » Talkpoints: 515,76 » Auszeichnung für 13000 Beiträge


Ich stimme Cooper da vollkommen zu. Es ist fatal zu sagen, das jede Konkurrenzklausel in den Arbeitsverträgen nichtig ist. Es kommt da sehr auf die Formulierung und die Ausgestaltung an. Allerdings weiß ich aus eigener Erfahrung, dass es durchaus Klauseln gibt, die nicht mehr gültig sind, weil sie nicht auf neue Rechtssprechung angepasst wurden oder von vornherein bereits nichtige Passagen enthalten. Sowas sollte immer im Einzelfall betrachtet werden.

Wir arbeiten auch mit Konkurrenzklauseln in den Arbeitsverträgen, jedoch bekommt auch nicht jeder bei uns eine, das ist immer auch Positionsabhängig, so hat jemand in einer Position wo kein oder nur wenig Branchenwissen nötig ist keine, dafür haben aber andere Schlüsselpositionen nochmal neben der Klausel im Arbeitsvertrag eine weiterführende nach verträgliche Wettbewerbsvereinbarung. Und unsere Klauseln und Vereinbarungen sind diesbezüglich auch anwaltlich geprüft, da wir es uns nicht leisten können etwas ungültiges in die Verträge aufzunehmen.

» StarChild » Beiträge: 1405 » Talkpoints: 36,05 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



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