Kommt jeder tödliche Unfall in die Rechtsmedizin?
In Krimis sieht man ja oft, dass tödliche Unfälle, sei es im Haus oder im Verkehr, in die Rechtsmedizin kommen. Kommen eigentlich alle tödlichen Unfälle in die Rechtsmedizin? Was will man denn, wenn man genau weiß, wer am Unfall Schuld war, noch in der Rechtsmedizin heraus bekommen?
Wie sieht es aus, wenn ein verunfallter Mensch im Krankenhaus stirbt oder auf dem Weg dorthin? Wird er dann auch in der Rechtsmedizin untersucht? Wer zahlt eigentlich diese Untersuchungen?
Ich denke das bezahlt der Steuerzahler oder die Krankenversicherung, ich denke aber eher der Steuerzahler, da die Polizei ja die Ermittlungen leitet.
Man bringt die Leichen zur Obduktion, um herauszufinden warum der Unfall passiert ist und an was genau das Opfer gestorben ist.
Schauen wir uns mal einen Autounfall an. Da müssen sie herausfinden, ob dem Opfer eventuell etwas passiert ist, das zu diesem Unfall geführt hat. Ich spreche da zum Beispiel einen Herzinfarkt an oder eine plötzliche Ohnmacht durch zu niedrigen Blutdruck etc. was dann zu dem Unfall geführt hat, da gibt es tausend Möglichkeiten.
Andererseits wollen die Verwandten des unschuldigen Autofahrers eventuell auch wissen, ob er leiden musste. Das können die Gerichtsmediziner anhand der Verletzungen vielleicht sogar genau bestimmen, wenn das Opfer einen Genickbruch erleidete, können sie sagen, er musste nicht nicht/ nicht lange leiden.
So weit ich es weiß, kommt nicht jeder, der bei einem Unfall ums Leben kam dann auch in die Rechtsmedizin.
Da gibt es zum Beispiel Fälle, bei denen dadurch keine neuen Erkenntnisse gewonnen werden könnten. Unter anderen bei Sportunfällen. Wenn ich von meinem Pferd falle, unglücklich auf der Bande aufschlage und mir dabei das Genick breche, während in der Reithalle Zeugen für diesen Unfallhergang bereit stehen, dann wird ein eintreffender Notarzt dies leicht diagnostizieren können, vielleicht wird meine Leiche noch geröntgt, aber ich muss, soweit ich das weiß, nicht in der Pathologie vor mir her liegen.
Es geht ja bei Unfallopfern oft nicht einfach nur um kriminaltechnische Ermittlungen, sondern ganz profan um Bescheinigungen für die Versicherungen. Eine Lebensversicherung wird nicht zahlen, wenn es sich bei einem scheinbaren Unfalltod in Wahrheit um einen Selbstmord handelt. Deswegen werden Leichen, bei denen es keinen Zeugen zur Todesursache gibt und die auf den ersten Blick Unfallopfer sind, meines Wissens nach in die Pathologie übergeben. Vielleicht bezahlen das ja sogar die Versicherungen.
Wenn es sich um Opfer von Straftaten handelt, wird die Leiche schon alleine wegen des polizeilichen Gutachtens und für die Rekonstruktion des Unfallverlaufs beziehungsweise des Tathergangs weiter untersucht.
In die Rechtsmedizin kommen viele Verstorbene. Aber nicht jeder wird auch gleich obduziert. Oft genügt bereits eine äußere Leichenschau oder es wird gar nichts gemacht. Jeder Verstorbene; der als Todesursache ungeklärt oder nicht-natürlich im Totenschein stehen hat, kommt in die Gerichtsmedizin. Die Polizei muss ein Todesermittlungsverfahren durchführen und die Staatsanwalt muss entscheiden, ob die Gerichtsmedizin aktiv werden muss.
Viele Verstorbene werden also tatsächlich nur "zwischengelagert", bis geklärt ist, ob genauere Untersuchungen nötig sind oder nicht. In den meisten Fällen ist es nicht nötig, genauer zu gucken und die Leiche wird zur Bestattung freigegeben. Bei vielen Menschen ist der Hausarzt nicht zu errechen und der Notarzt, der den Verstorbenen nicht kennt, ist sich nicht immer sicher. Das reicht schon für den Transport ins Institut. Allerdings klärt sich so eine Situation meist innerhalb von spätestens 24 Stunden, ohne das irgendetwas mit dem Toten gemacht wurde. Der Hausarzt hat einfach die Vorerkrankungen bestätigt.
Die Kosten für Aufträge durch den Staat trägt dieser auch, schließlich finanziert er auch die Institute. Möchte man privat ein Gutachten in Auftrag geben oder möchte eine Versicherung eines, dann zahlt der Auftraggeber selbst. Wobei Obduktionen und Leichenschauen ja nur einen geringen Prozentsatz der Arbeit in der Rechtsmedizin ausmachen.
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