Kollektivhaftung bei Rohrverstopfung zulässig?

vom 12.01.2018, 11:24 Uhr

Die Mieterin Sauer hat heute einen Brief der Hausverwaltung im Briefkasten gehabt. Dort wurde geschrieben, dass in der letzten Woche eine Rohrreinigungsfirma die Rohre im Haus gereinigt haben und zum Vorschein wären etliche Feuchttücher gekommen, die die Rohre zugesetzt haben. Die Kosten in Höhe von etwas über 100 Euro pro Mietpartei (es sind 3 Mietparteien im Haus), würden bei der Betriebskostenabrechnung mit einbezogen werden.

Frau Sauer ist zu Recht sauer, weil sie noch nie irgendwelche Feuchttücher in den Abfluss der Toilette gesteckt hat und nicht wüsste, wer das im Haus gemacht haben soll. es war ein Bild von einem Berg mit dreckigen verschlammten Feuchttüchern bei dem Schreiben bei.

Frau Sauer will das nicht bezahlen und will, wenn es nicht anders geht, mit einem Rechtsanwalt gegen diese Zahlung vorgehen. Aber geht das überhaupt und hat Frau Sauer da eine Chance zu gewinnen? Ist eine Kollektivhaftung bei einer Rohrverstopfung wirklich möglich? Wie kann Frau Sauer beweisen, dass sie die Feuchttücher nicht in die Toilette geschmissen hat?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Ich kann mir nicht vorstellen, dass das zulässig ist, ehrlich gesagt. Hier kann man nachlesen, dass der Vermieter die Kosten nur dann auf die Mieter übertragen kann, wenn er zweifelsfrei nachweisen kann, dass die Verstopfung durch einen bestimmten Mieter verursacht worden ist. Da der Vermieter das in diesem Beispiel gar nicht kann, halte ich eine Kollektivhaftung für unzulässig. Wenn der Vermieter also den Schuldigen nicht nachweisen kann, muss er selbst dafür haften.

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» Täubchen » Beiträge: 33305 » Talkpoints: -1,02 » Auszeichnung für 33000 Beiträge


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