Können Selbstständige in gesetzliche Rentenkasse zahlen?
In die eigene Rentenkasse einzahlen ist für viele das Normalste der Welt, aber eben nicht für Selbstständige. Hier heißt es immer wieder, dass sie eine private Rentenversicherung abschließen müssen, um sich später im Alter finanziell über Wasser halten zu können.
Auch ein Bekannter, der sich selbstständig machen möchte, blickt bei all der Bürokratie und den vielen Themen nicht mehr durch. Er hat sich aber gefragt, ob er nicht neben der privaten Rentenversicherung auch immer monatlich etwas in seine gesetzliche Rentenversicherung zahlen darf.
Die Antworten im Web dazu waren teilweise wirklich konfus, sodass ich hier mal Eure Meinung wissen möchte. Kann man als Selbstständiger nicht auch in die gesetzliche Rentenversicherung zahlen und wenn nein, wieso denn nicht?
Wie kommst du darauf, dass Selbstständige nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen können? Ein nicht unerheblicher Teil der Selbstständigen ist gesetzlich dazu verpflichtet. Das sind immer mehr Berufsgruppen, die müssen. Außerdem kann man sich freiwillig versichern und in einigen Fällen von der Versicherungspflicht befreien lassen.
Die Seiten der Deutschen Rentenversicherung sind da nicht konfus, die erklären die Möglichkeiten genau. Zu den Selbstständigen, die pflichtversichert sind, gehören alle Handwerker, deren Tätigkeit in die Handwerksrolle eingetragen ist. Dazu gehören unter anderem Betonbauer, Schornsteinfeger oder Zahntechniker. Die Liste ist lang.
Hebammen müssen sich versichern. Auch alle selbstständigen Pflegekräfte ohne Angestellte müssen zahlen. Dazu kommen alle Lehrer und da gilt fast alles: Bild-Zeitung oder Tennislehrer, Fitnesstrainer, Musiklehrer, Nachhilfe, Fremdsprachen, Moderatoren, Coaches und so weiter.
Ebenfalls pflichtversichert sind Künstler und Publizisten, die in der Künstlersozialkasse pflichtversichert sind. Dazu gehöre zum Beispiel ich. Musiker, Maler, Bildhauer, Autoren, Journalisten, Schauspieler und so weiter sind davon betroffen. Aber da gibt es zumindest den Vorteil, dass die Sozialkasse die Hälfte der Beiträge zahlt.
Küstenschiffer und Seelotsen sowie Küstenschiffer sind auch automatisch drin. Außerdem kann sich jeder, der volljährig ist und in Deutschland lebt, freiwillig versichern und Beiträge zwischen dem Mindest- und dem Höchstbeitrag zahlen. So, und nun zu den Selbstständigen, die freiwillig in die gesetzliche Rente wollen.
Fällig werden entweder fast 600 Euro monatlich, das ist der Regelbeitrag, oder man zahlt einkommensabhängig. Bei letzterer Variante errechnet sich der aktuelle Beitrag am Steuerbescheid des Vorjahres. In den ersten drei Jahren nach der Gründung kann man auch den halben Regelbeitrag wählen.
Wer als Selbstständiger nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist, sollte genau rechnen, was sich lohnt. Zwar ist man zusätzlich zur Altersrente bei Erwerbsunfähigkeit ein wenig abgesichert und Hinterbliebene könnten profitieren, dafür gibt es ziemlich wenig Rente für viel Beitrag.
Wer sich freiwillig pflichtversichert kommt nicht mehr aus der Nummer raus, so lange er selbstständig bleibt. Wenn das nicht gut läuft, sind Regelbeitrag oder fast 20 Prozent vom Vorjahreseinkommen eine hohe Belastung. Bei der Freiwilligen Rentenversicherung kann man dagegen selbst entscheiden, ob und wie viel man jeden Monat zahlt. Man muss nur zwischen Mindest - und Höchstbeitrag bleiben. Das hat aber den Nachteil, dass man schnell nicht regelmäßig vorsorgt und trotzdem gefühlt abgesichert ist. Das wird im Alter böse.
Der gute Mann sollte sich umfassend beraten lassen. Die gesetzliche Rentenversicherung bietet mehr als nur Rente im Alter. Privat bekommst du für das gleiche Geld mehr Rente. Was sich lohnt und vernünftig schützt, hängt von seiner persönlichen Situation ab.
Man darf auch als Selbstständiger in die gesetzliche Rentenversicheung einzahlen. Die meisten vermeiden es aber, soweit es möglich ist, weil man ja den Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil zahlen muss und das ist für kleine Selbstständige zu viel. Manche Freiberufler sind sogar rentenversicherungspflichtig, wie zum Beispiel Nachhilfelehrer. Ich kenne aber keinen, der das wahrheitsgemäß bei der Rentenversicherung meldet. Viele wissen gar nicht, dass das so ist und dass sie eventuell Strafe und hohe Nachzahlungen zahlen müssen, wenn das herauskommt.
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