Können frühere Pflegeeltern Besuchsrecht bekommen

vom 15.01.2015, 22:58 Uhr

Da in unserem Bekanntenkreis das Thema Adoption und Pflegefamilie sehr aktuell ist, interessiert mich mal, ob Pflegeeltern, die das Kind wieder abgeben mussten, weil es wieder in die Familie gekommen ist auch das Recht haben das Kind zu besuchen und das Recht haben das Kind eben regelmäßig wieder zu sehen. Gibt es solche Fälle, wo Pflegeeltern ein Besuchsrecht eingeräumt wurden?

Was müssen Pflegeeltern machen, damit sie ihr früheres Pflegekind nicht komplett aus den Augen verlieren oder haben sie einfach kein Recht dazu? Was ist denn besser für das Kind? Sollten die Bezugspersonen nicht in greifbarer Nähe sein?

Benutzeravatar

» MissMarple » Beiträge: 6786 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 6000 Beiträge



Ich vermute mal, dass das danach entschieden wird, was im Einzelfall für das Kind das beste ist. Wenn man jahrelang ein Kind als Pflegeeltern versorgt hat, ist die Wahrscheinlichkeit sicher höher, als wenn man einen kleinen Säugling mal zwei Wochen nach einer anonymen Geburt zur Pflege hatte, der danach adoptiert wurde. Denn auch wenn man in letzterem Fall einen ganz wichtigen Job erledigt hat, spielt man im Leben des Kindes heute kaum noch eine bewusste Rolle, denn man erinnert sich halt nicht bewusst an sein Leben als Säugling.

Bevor ich als mich damit einverstanden erklären würde, als Pflegeeltern ein Pflegekind aufzunehmen, würde ich mich beim Jugendamt im Vorfeld erkundigen, welche Rechte und Pflichten ich habe. Denn wenn man sich an ein Kind gewöhnt hat und es dann nicht wieder sehen wird, das muss man verkraften und ich denke man verkraftet das schwerer, wenn man sich darüber vorher nicht bewusst war.

Benutzeravatar

» trüffelsucher » Beiträge: 12446 » Talkpoints: 3,92 » Auszeichnung für 12000 Beiträge


Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^