Können Eltern für Kinder eine Patientenverfügung erstellen?

vom 20.02.2015, 12:25 Uhr

Eine Patientenverfügung ist dafür da, dass man keine lebenserhaltende Maßnahmen ergreifen darf oder man gegen eine Blutspende ist. Jetzt habe ich von einem Fall gelesen, wo die Eltern eines 4 jährigen Kindes wegen des Glaubens einer Blutspende widersprochen hat und sie nicht wollten, dass das Kind eine Blutspende bekommt. In diesem Fall hat sich dann das Jugendamt eingeschaltet, den Eltern das Sorgerecht entzogen und der Blutspende zugestimmt.

Nun frage ich mich aber, ob das eigentlich richtig ist. Wenn die Eltern doch nach ihrem Gewissen handeln und sie einen Glauben haben, der das nicht erlaubt, warum können dann die Eltern nicht für das Kind entscheiden. Sicher ist es makaber. Aber in vielen Glaubensrichtungen ist das nicht erlaubt, weil es die Seele unrein macht und dann aus der Glaubensgemeinschaft ausgeschlossen wird.

In dem oben genannten Fall ist es dann wohl auch so weit gekommen, dass die Eltern sich gegen den Glauben entscheiden mussten, wenn sie das Kind wieder bekommen wollten. Denn die Glaubensgemeinschaft hat das Kind nicht mehr in der Mitte geduldet und die Eltern haben sich dann gegen den Glauben entschieden. Aber das ist doch wieder eine Sache, die gegen das Grundgesetz ist. Denn keiner darf wegen seines Glaubens ausgeschlossen sein und in dem Moment, wo man ihnen das Sorgerecht entzogen hat, wurden sie ausgeschlossen.

Wie sieht es eigentlich wirklich aus? Inwieweit dürfen die Eltern bei den Kindern entscheiden, was für gesundheitliche Maßnahmen ergriffen werden und welche nicht? Da Eltern ja auch nicht gezwungen werden ihre Kinder zu impfen und damit auch das Leben der Kinder gefährden, frage ich mich, warum man nicht bei allem die Entscheidung treffen kann, was die Kinder betrifft.

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» MissMarple » Beiträge: 6786 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 6000 Beiträge



Bei Gesetzen und auch bei Grundrechten muss man immer eines gegen das andere abwägen. Hier war das Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit einfach gewichtiger als das Recht der Eltern auf freie Religionsausübung. Auch als Eltern darf man nicht entscheiden, dass dem Kind ein Schaden entsteht. Egal aus welchem Grund. Die Religion könnte ja auch Menschenopfer vorschreiben. Das Kind kann eine solche Entscheidung nicht treffen und daher greift der Staat ein. In den meisten Fällen ist das absolut sinnvoll.

Dass nicht bei allen nötigen Eingriffen, wie die von dir erwähnten Impfungen, durchgegriffen wird, ist Abwägungssache. Ohne Impfung entsteht dem Kind immerhin nicht sofort ein Schaden. Es kann sein, dass es auch ohne Impfung gesund und quitschfidel bis ins hohe Alter bleibt. Ohne die Blutttransfusion hätte das Kind aber ganz eindeutig und in kürzester Zeit Schaden genommen.

Was noch ein Problem bei der Sache gewesen sein könnte, aber das weiß ich nicht genau: Wie ist das, wenn die Religion nicht anerkannt ist in Deutschland? Es gibt ja durchaus kleinere Religionsgemeinschaften, Sekten und ähnliches, die nicht anerkannt sind. Bei Scientology gibt es doch auch immer wieder die Diskussion, ob das nun eine Religion ist oder nicht. Was, wenn die Eltern einer Gemeinschaft angehören, die nicht als Religion anerkannt ist. Ist das Recht auf freie Religionsausübung dann überhaupt relevant?

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» Bienenkönigin » Beiträge: 9448 » Talkpoints: 19,93 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


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