Können Eigentümer Übernahme der Abschleppkosten verlangen?
Wenn ein Autofahrer sein Gefährt unberechtigt auf ein fremdes Grundstück parkt, dann ist das immer ein Ärgernis für den Eigentümer. Dieser hat nun das Recht, das falsch parkende Auto abschleppen zu lassen. Oft muss er jedoch mit den Kosten in Vorleistung treten. Kann er die Kosten dann wiederum dem Falschparker in Rechnung stellen, wenn ja wie kann er das, ohne die Daten von diesem zu haben?
Verursacher sollten nicht ohne eine Saktion davon kommen. Diese müssen auch lernen, daß nicht alles so geht, wie sie es denken. Wenn ich der Grundstückseigentümer wäre und eine Abschleppung beauftragen würde, dann wäre es für mich das Mindeste, daß dieser die Abschleppkosten trägt. Der Verursacher kann froh sein, wenn er nicht noch eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch bekommt, weil er sein Auto einfach auf einem fremden Grundstück parkt, ohne sich dafür die Erlaubnis einzuholen.
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