Klausel im Mietvertrag - Warmwasser von 7-22 Uhr

vom 02.05.2016, 15:24 Uhr

A wollte heute für seine erste eigene Wohnung den Mietvertrag unterschreiben. Der potentielle Vermieter hat ihm den Mietvertrag zugeschickt, den er unterschrieben zurückschicken soll. Unter anderem ist dort eine Klausel drin, die besagt, dass das Warmwasser nur von morgens 7 Uhr bis abends um 22 Uhr durch die Heizung im Keller geregelt wird. Ansonsten ist diese Funktion wohl abgestellt.

A arbeitet in Wechselschicht. Er kommt entweder morgens um 6 Uhr 15 von der Arbeit und möchte dann gerne duschen, bevor er sich hinlegt oder aber muss um 5 Uhr 30 aus dem Haus und würde sich auch dann gerne warm waschen oder duschen. Außerdem hat er auch Spätschicht und muss dann dreckig ins Bett gehen, wenn er 22 Uhr 15 ungefähr nach hause kommt.

A hat den Mietvertrag bisher nicht unterschrieben. Der Vermieter wohnt im gleichen Haus und A würde dort die Dachgeschosswohnung beziehen. A ist skeptisch. Er würde gerne die Wohnung nehmen, weil sie in der Nähe seiner Arbeitsstätte ist. Allerdings ist die Klausel doch sehr kurios und wenn der Vermieter mit im Haus wohnt, hat es wahrscheinlich wenig Sinn dagegen anzugehen.

Ist so eine Klausel überhaupt rechtens? Wie sollte A vor sich gehen, sollte er den Mietvertrag unterschrieben zurückschicken? Kann er den Mietvertrag unterschreiben und dann durchsetzen, dass das Warmwasser auch zu Nachtzeiten angestellt wird? Mit Wohnungen ist es sehr schwer in dieser Stadt und da er nicht mobil ist und zu den Zeiten, wo er arbeiten muss auch öffentliche Verkehrsmittel nicht oft fahren ist das ziemlich blöd. Was würdet ihr machen und was kann A machen?

Benutzeravatar

» MissMarple » Beiträge: 6786 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 6000 Beiträge



Ob so etwas rechtens ist, erfährt man beim Mieterbund oder Anwalt für Mietrecht. In unserem ehemaligen Mietvertrag war auch so einen Klausel drin, allerdings mit geringerer Sperrzeit. Da war das Wasser nämlich auch von der Zentralheizung für alle erwärmt worden. Jetzt haben wir einen Durchlauferhitzer und das Problem los. Da wir da bei einer relativ großen Vermietungsgesellschaft eingemietet waren, vermute ich, dass solche Klauseln möglich sein könnten, denn die haben in der Regel mehr Ahnung was geht als Kleinvermieter. Aber das ist nur meine Vermutung als Laie, mehr nicht. Denn theoretisch könnte es ja auch sein, dass unser damaliger Mietvertrag das betreffend auch ungültig gewesen sein könnte.

Vermutlich ist diese Klausel im Vertrag, weil mit einer Nachtabsenkung der Heizung oder Warmwasserbereitung Kosten gespart werden sollen. Nun kommt es darauf an, wie das Warmwasser in der Wohnung bereitet wird. Meist ist es so, dass das Warmwasser in einem Speicher warm gehalten wird, auch wenn die Heizung längst aus ist. Zum Duschen reicht es dann meist noch, ein Wannenbad könnte je nach Größe der Anlage schwierig werden. Das sollte man bei Leuten erfragen, die schon in der Wohnung wohnen, wie trotz Klausel die Wasserversorgung mit Warmwasser ist.

Eventuell kann sich A beim Vermieter die Erlaubnis holen, sich im eigenen Bad einen Durchlauferhitzer oder eigenen Boiler installieren zu lassen. Damit wäre er von der Uhrzeit nicht mehr abhängig. Das wäre möglicherweise ein Lösung, wenn A keine andere geeignete Wohnung findet. Allerdings sollte A da mit Kosten rechnen.

Benutzeravatar

» trüffelsucher » Beiträge: 12446 » Talkpoints: 3,92 » Auszeichnung für 12000 Beiträge


Wenn eine Wohnung mit Warmwasser vermietet wird, dann muss das auch da sein und zwar rund um die Uhr und nicht nur stundenweise. Eine Nachtabsenkung für dir Heizung ist in Ordnung, beim Warmwasser nicht. Das funktioniert auch mit Nachtabsenkung, wenn der Vermieter nicht zu geizig ist. Gerichte erkennen dafür ungefähr 7,5 Prozent Mietminderung an.

» cooper75 » Beiträge: 13411 » Talkpoints: 515,76 » Auszeichnung für 13000 Beiträge



Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^