Kindesentzug im Sozialleistungsbezug
Frau K. hat zwei schwerbehinderte Kinder. Nach der Geburt der Kinder haben sie und ihr damalige Ehemann und Vater der Kinder die Wohnung auf eigene Kosten, in Absprache mit dem Vermieter, behindertengerecht umgebaut. Frau K. umsorgt ihre beiden Kinder wirklich vorbildlich und macht mit ihnen auch alle erforderlichen Therapien. Für Fahrten zu den Therapie und ähnliches hat Frau K. ein passendes Fahrzeug.
Vor wenigen Wochen hat sich der Vater der Kinder von seiner Ehefrau getrennt und ist ausgezogen. Unterhalt zahlt er sehr unregelmäßig. Frau K. hat vor der Trennung stundenweise gearbeitet, um etwas zum Familienunterhalt bei zu tragen. Das ist seit dem Auszug des Ehemannes nicht mehr möglich, da er die Kinder während ihrer Arbeitszeit betreut hat und sich seit der Trennung gar nicht mehr blicken lässt.
Frau K. musste nun Sozialleistungen beantragen. Die Wohnung ist eigentlich zu groß und auch zu teuer für drei Personen. Da die Wohnung aber bedarfsgerecht umgebaut ist, übernimmt das Sozialamt die höhere Miete. Das würde günstiger kommen als eine geeignete und günstigere Wohnung für Frau K. und ihre beiden Kinder zu finden.
Da der Vater aber wahrscheinlich nicht nur Unterhalt für die Kinder, sondern auch seine Ex-Frau zahlen müsste, versucht Frau K. das nun über einen Anwalt einzuklagen. Daraufhin wurde der Ex- Mann ziemlich sauer. Er würde mir seinem sauer verdienten Geld doch nicht das Lotterleben seiner Frau finanzieren, meint er.
Nach dem er aber nun merkte, dass er wohl doch zur Zahlung verpflichtet ist, hat er seine Ex-Frau beim Jugendamt angeschwärzt und hat dort wohl geschildert, dass seine Frau seine beiden schwerbehinderten Kinder nicht richtig pflegt und mit den Kinder richtig überfordert ist und hier eine massive Kindswohlgefährdung vorliegt. Er selber könne sich, weil er beruflich so sehr eingebunden ist, nicht selber um seine Kinder kümmern, aber die Kinder müssten unbedingt aus dem Haushalt seiner Ex-Frau raus.
Das Jugendamt hat, ohne Ankündigung und Besichtigung, die Kinder aus dem Haushalt der Mutter geholt und sie in einem Heim untergebracht. Dort lässt sich der Vater auch regelmäßig sehen und besucht seine Kinder mehrmals die Woche. So oft hat der Vater seine Kinder seit der Trennung noch nie gesehen. Für die Angestellten des Heimes wirkt er wie der Supervater.
Frau K. macht sich große Sorgen. Sie darf zwar regelmäßig Kontakt zu ihren Kindern haben und nutzt das auch intensiv. Die Angestellten des Heimes sind ihr gegenüber distanziert, weil sie ja die Frau ist, der das Jugendamt die Kinder abgenommen haben. Und das Jugendamt macht das ja nicht grundlos. Der Vater muss auch noch Öl ins Feuer gekippt haben.
Frau K. weiß nicht, ob sie ihre Kinder zurück bekommen wird. Der Vater hat ihr bereits mitgeteilt, da sie sich ja nicht mehr um die Kinder kümmern muss, muss er auch keinen Unterhalt an sie zahlen. Frau K. ist das Geld eigentlich egal, denn sie will einfach nur ihre Kinder zurück.
Frau K. steht aber nun vor weiteren Problemen. Bisher bekam sie Sozialleistungen für drei Personen. Da nur noch eine Person im Haushalt lebt, die noch dazu den behindertengerechten Umbau nicht benötigt, wird man ihr die Leistungen kürzen. Die Wohnung wird sie alleine auf keinen Fall halten können, da der Regelbedarf, der ihr zusteht, quasi von den Mehrkosten der Wohnung aufgefressen werden würde.
Allerdings ist ungewiss, ob die Kinder wieder zu ihr zurück dürfen. Sie kann also nicht einfach aus der Wohnung ausziehen, weil sie die Wohnung ja eventuell wieder brauchen würde. Noch dazu wird der Vermieter wahrscheinlich auf einen Rückbau in den alten Zustand pochen. Dafür fehlen Frau K. aber die finanziellen Mittel.
Welchen Rat könnte man Frau K. nun geben hinsichtlich ihrer Wohnung? Das Sozialamt wird wohl ein halbes Jahr die höheren Mietkosten übernehmen. Was ist aber, wenn Frau K. bis dahin ihre Kinder noch nicht zurück bekommen hat?
Ehrlich gesagt, glaube ich die Geschichte nicht. Denn bei der ersten Prüfung kommt das Jugendamt nie ohne Voranmeldung. Es sei, dass Nachbarn oder andere Personen aus dem direkten Umfeld über eine Anzeige bei der Polizei Gefahr in Verzug melden. Das ist hier nicht passiert. Und da freie Plätze in Pflegefamilien und Kinderheimen eher Mangelware sind, werden Kinder auch nicht so einfach dort untergebracht.
Zumal, wenn wirklich ein Besuch ohne Anmeldung vorhanden war, sofort erkannt werden würde, dass der Vater lügt. Und damit dann auch jemand anzutreffen ist, muss der Vater ja auch mitgeteilt haben, wann welche Therapien sind. Würde die Mutter sich also nicht kümmern, kämen die Kinder auch nicht zu ihren Therapien.
Somit zeigt sich doch ganz deutlich, dass an der geschilderten Situation hinten und vorne nichts stimmen kann. Zumal auch die Jugendämter bestrebt sind die Kinder in den Familien und damit dem gewohnten Umfeld zu belassen und bei Bedarf da auch Hilfe vor Ort anbieten, als dass man den Kindern so viel zumutet.
Punktedieb hat geschrieben:Ehrlich gesagt, glaube ich die Geschichte nicht. Denn bei der ersten Prüfung kommt das Jugendamt nie ohne Voranmeldung. Es sei, dass Nachbarn oder andere Personen aus dem direkten Umfeld über eine Anzeige bei der Polizei Gefahr in Verzug melden. Das ist hier nicht passiert. Und da freie Plätze in Pflegefamilien und Kinderheimen eher Mangelware sind, werden Kinder auch nicht so einfach dort untergebracht.
Das Jugendamt steht unangemeldet beim ersten Besuch vor der Tür und ist auch nicht mehr unüblich. Bei mir hatte es gereicht, dass jemand von den frühen Hilfen behauptet hat, dass ich mit meinem Kind überfordert bin und keine 2 Tage nach deren Besuch standen die bei mir auf der Matte.
Dem Kind hat es an nichts gefehlt, ich war einfach nur enttäuscht darüber das sich der Kindesvater rein gar nicht gekümmert hat was mich ein wenig runter gezogen hatte. Alleine das hat ausgereicht, damit sich diese ein Bild machen wollten und hinterher mehrere Male ohne einen Termin oder eine Ankündigung vor der Tür standen.
Somit ist diese Geschichte für mich doch glaubwürdig. Jugendämter greifen heute wegen jedem Furz ein und stehen vor der Tür, besonders seit den ganzen Skandalen und den Kindestötungen stehen diese besonders häufig unangemeldet vor Türen auch auf anonyme Meldungen ohne Beweise.
Dann scheint das regional verschieden zu sein. Denn hier kommen sie nur ohne Anmeldung, wenn sich ein betroffenes Kind direkt bei den Behörden gemeldet hat. Und dann wird auch nur erst mal an der Tür gefragt, ob die Eltern zu einem Gespräch bereit sind. Sollte das nicht der Fall sein, werden sie schriftlich zu einem Gespräch ins Büro eingeladen.
Wenden sich andere Menschen, egal ob Verwandte des Kindes, Schule oder Nachbarn, dann passiert alles über die schriftliche Einladung ins Büro. Da es nun scheinbar, je nach Jugendamt, anders gemacht wird, ist es kein Wunder, wenn man so eine Geschichte anzweifelt.
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