Kinderplanschbecken auf dem Balkon erlaubt?

vom 12.07.2017, 18:56 Uhr

Nehmen wir mal an, man wöllte ein Kinderplanschbecken auf dem Balkon einer Mietwohnung aufbauen. Müsste man sich denn dafür ganz explizit eine Genehmigung vom Vermieter einholen oder ist so etwas generell erlaubt? Wie würdet ihr denn in so einer Situation handeln oder welche Regelungen kennt ihr denn dazu?

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» mikado* » Beiträge: 3037 » Talkpoints: 1.002,67 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Ich halte die Aufstellung und den Betrieb eines Kinderplanschbeckens schon für problematisch. Und das aus mindestens zwei Gründen. Das Wort Planschbecken beinhaltetet ja das Verb planschen und das geht eigentlich nicht ohne Wasserspritzer ab. Eine Belästigung der Nachbarn ist also zu befürchten.

Weiterhin kann ich mir vorstellen, dass solch eine Planscherei nicht geräuschlos von statten geht. Kinder haben Freude im Wasser und die äußern sie schon mal etwas lauter. Auch hier befürchte ich eine Belästigung der Nachbarn. Ich mag Kinder total, auch wenn man sie hört. Aber ich kann mir gut vorstellen, dass sich da die Geister, bzw. die Meinungen der Nachbarn scheiden. Ehrlich glaube ich eher nicht daran, dass der Vermieter für die Nutzung des Balkons als Wasserspielplatz sein Einverständnis gibt.

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» Quasselfee » Beiträge: 2143 » Talkpoints: 30,45 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Qasselfee hat geschrieben:Eine Belästigung der Nachbarn ist also zu befürchten.

Und was hat das nun mit dem Planschbecken zu tun? Kinder können auch so laut sein und Krach machen damit sich manch ein Nachbar darüber aufregt. Es gibt dazu die gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten, die man einzuhalten hat und ansonsten kann da kein Nachbar etwas sagen, wenn man sich daran hält. Sprich solange man die Kinder nicht laut schreiend am Feiertag dort planschen lässt oder auch in der Mittagsruhe, dann passiert da rein gar nichts und die Nachbarn haben das hinzunehmen.

Der Vermieter muss dazu auch nicht sein Einverständnis geben, solange es sich unter einer Wassermenge von 300 Litern handelt. Denn das ist die Grenze, die sich jeder Mieter in seine Wohnung stellen kann, sei es nun ein Aquarium, ein Planschbecken oder auch ein Wasserbett. Alles darüber hinaus wäre in der Theorie Genehmigungspflichtig und wird in der Regel mit einer weiteren Versicherung vom Mieter her eingefordert.

Aber welches Planschbecken das noch auf den üblichen Balkon passt, fasst mehr als 300 Liter? Schaue ich mir das Ding hier von meinem Sohn an, dann passen dort heroische 50 Liter rein und dann läuft es auch schon über und ist voll bis zur Oberkante, sprich meistens sind dort nicht mehr als 30 Liter Wasserinhalt drinnen.

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge



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