Kfz.-Kennzeichen ab 2015 bei Umzug nicht ummelden

vom 20.12.2014, 20:47 Uhr

Es gibt ja immer Kraftfahrzeug-Kennzeichen, die man sich selbst ausgesucht hat und die irgendwie witzig sind. Solch ein Kennzeichen möchte man natürlich nicht abgeben, wenn man umzieht. Bisher konnte man es nicht behalten und bekam ein Kennzeichen des neuen Wohnortes.

Das ändert sich nun 2015. Selbst wenn man nicht nur im eigenen Bundesland umzieht, sondern in einen Ort eines anderen Bundeslandes, kann man sein bisheriges Kennzeichen behalten. Trotzdem muss man sich aber richtig ummelden. Denn die Kraftfahrzeug-Versicherung richtet sich nach dem neuen Ort, wo man hinzieht.

So kann man nicht mehr davon ausgehen, dass ein Fahrzeughalter in dem Ort oder der Nähe wohnt, den sein Kraftfahrzeug-Kennzeichen hat. Findet ihr, dass das eine schön geordnete Sache ist? Gefällt euch das?

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge



Ich bin 2012 umgezogen und konnte schon damals mein Kennzeichen behalten. Ich musste es eben nicht abgeben. Somit weiß ich jetzt nicht wirklich was daran neu sein soll. Ich bin wohl im gleichen Bundesland geblieben, aber bin immerhin auch in einen anderen Landkreis gezogen, obwohl es nur 30 Kilometer entfernt vom Elternhaus war.

Ich konnte mir dadurch viele Kosten ersparen. Dies finde ich bei dieser Lösung echt toll. Im Grunde kann es mir auch egal sein, ob derjenige von diesem Ort kommt oder nicht. Ich sage mal, dass das für mich keine Auswirkungen hat.

» iggiz18 » Beiträge: 3366 » Talkpoints: 4,66 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


@iggiz18, wieso das bei dir schon 2012 möglich war, kann ich dir leider nicht beantworten. Aber hier kannst du lesen, dass es offiziell erst ab nächstem Jahr gilt.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge



In manchen Bundesländern war es schon eine Zeit lang möglich, das KFZ-Kennzeichen zu behalten, wenn man in einen anderen Zulassungsbezirk zieht. Voraussetzung war lediglich, dass es innerhalb eines Bundeslandes ist.

Neu ist nun, dass es bundesweit gilt, auch wenn der neue Wohnort in einem anderen Bundesland liegt. Vorteil ist hierbei eben, dass man sich die Kosten für neue Schilder sparen kann.

Die Höhe der Kraftfahrzeugsteuer ist ja bundesweit einheitlich und vom Fahrzeug allein abhängig, bei der Versicherung ist ja unter anderem auch der Wohnort des Halters entscheidend. Daher ist es trotzdem nötig, sein Fahrzeug auf den neuen Wohnort umzumelden.

» Squeeky » Beiträge: 2792 » Talkpoints: 6,18 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



@Squeeky: Okay, gut zu wissen. Scheinbar dachte ich, dass das früher auch schon bei einem anderen Bundesland möglich ist. Ummelden muss es wie du es sagst trotzdem. Dies ist wirklich nötig, sonst zahlt man auch Strafe.

» iggiz18 » Beiträge: 3366 » Talkpoints: 4,66 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Leider ist in diesem Thread kein Link mehr angegeben. Weiß jemand genaueres? Mir war bekannt, dass man beim Umzug in einen anderen Landkreis zum Beispiel sein Kennzeichen behalten kann/darf, da sich das Ortskennzeichen nicht ändert.

Wenn man aber in einen komplett anderen Ort zieht mit ganz anderen Kennzeichen so kann ich mir nicht vorstellen, dass man sein Kennzeichen dann behalten kann.

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» Trisa » Beiträge: 3269 » Talkpoints: 20,14 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


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