Keine bezahlten Überstunden für Werkstudenten?

vom 03.09.2015, 13:10 Uhr

Ich habe schon einige Erfahrungen mit Werkstudenten-Jobs bei unterschiedlichen Arbeitgebern. Ich habe auch schon in meinem Umfeld ein wenig herum gefragt, wobei es da ähnlich aussieht. Eine Sache verstehe ich aber nicht so ganz.

Ich persönlich habe die Erfahrung gemacht, dass Überstunden bei einem Werkstudentenvertrag gar nicht bezahlt werden und man diese praktisch umsonst machen würde. Dementsprechend muss man auch aufpassen, dass man keine Überstunden macht.

Das kann durchaus Sinn ergeben, weil das unter Umständen sonst Stress mit der Krankenkasse geben würde wenn man offiziell mehr Stunden in der Woche gearbeitet hat als man sollte, aber ist es gerecht, den Lohn schuldig zu bleiben und die Studenten trotzdem ackern zu lassen?

Gibt es grundsätzlich keine bezahlten Überstunden für Werkstudenten oder hängt das vom Arbeitgeber ab? Ist so etwas überhaupt legal, Überstunden nicht zu bezahlen?

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» Olly173 » Beiträge: 14700 » Talkpoints: -2,56 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



Generell ist ein Nichtvergüten von Überstunden bei Werkstudenten definitiv nicht der Fall. Es kommt schlicht und ergreifend darauf an, was im Vorfeld im entsprechenden Arbeitsvertrag festgelegt wurde und was nicht. Ich selbst habe beispielsweise durchaus meine Überstunden bezahlt bekommen, als ich einige Zeit als Werkstudent gearbeitet habe.

Es kommt zudem darauf an, wie viele Überstunden innerhalb einer Arbeitswoche geleistet werden. So kann in einem Arbeitsvertrag zum Beispiel festgehalten werden, dass bis zu 10 Überstunden pro Monat mit dem Gehalt abgerechnet werden und dafür keine gesonderten Zahlungen anfallen. Entsprechende Urteile vor Gericht haben diesen Vorgang bestätigt, es ist also durchaus erlaubt.

Viele Klauseln in den entsprechenden Arbeitsverträgen verstoßen aber auch gegen geltendes Arbeitsrecht, weswegen man sich darüber schon vor dem Unterschreiben eines solchen Vertrages informieren sollte.

Gerade im Beispiel von Werkstudenten sollte die Anzahl von Überstunden aufgrund der allgemeinen Begrenzung zulässiger Arbeitsstunden sehr übersichtlich sein. Zwar kann es auch hier zu einer gewissen Anzahl von Überstunden kommen, diese werden jedoch in der Regel bezahlt, wurde es im Arbeitsvertrag nicht anders vereinbart.

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» TamiBami » Beiträge: 2166 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


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