Kein öffentliches Interesse bei Ladendiebstählen?

vom 11.05.2017, 11:45 Uhr

In einer TV Dokumentation wurde berichtet, dass Ladendiebe immer dreister und unverfrorener in die Läden marschieren, sich die Taschen voll machen und einfach wieder herausspazieren. Auch für die Polizei ist das ein Riesenproblem, weil die Täter meist nach Richterlicher Anordnung nach kurzer Zeit wieder auf freien Fuß gesetzt werden, mit der Begründung es würde kein öffentliches Interesse an einer Strafverfolgung bei derartigen Delikten vorliegen. Könnt ihr eine derartige Argumentation nachvollziehen und wie würdet ihr diese bewerten? Gelten Ladendiebstähle schon als Bagatelldelikte und warum sollte kein öffentliches Interesse bestehen diese zu ahnden?

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» mikado* » Beiträge: 3037 » Talkpoints: 1.002,67 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Dass Ladendiebe nach richterlicher Anordnung nicht in U-Haft gesteckt werden ist klar. Und dass sie nicht vor Gericht landen ist da die Staatsanwaltschaft schuld, wenn diese das Verfahren einstellt und das wird aber meines Wissens nicht eingestellt, weil das öffentliche Interesse nicht da ist, sondern weil es meist eben auch Bagatellen sind mit denen sich kein Gericht befassen muss. Wenn etwas geklaut wird im Wert von 1-10 Euro ist die Relation einfach zu dem teuren Gerichtsverfahren zu gering und daher stellt die Staatsannwaltschaft es ein.

Wenn jemand mehrmals erwischt wird und teurere Sachen klaut, wird es auch vor Gericht landen. Wenn das Gericht jeden kleinen Ladendiebstahl verhandeln sollte, dann hätten die Richter viel zu tun.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Aus meiner Arbeitspraxis kann ich das eigentlich auch nur bestätigen. Insbesondere, da ich für eine Fachanwältin für Strafrecht arbeite, sehe ich, ob und wie Ladendiebe ticken. Das fängt ja schon damit an, dass viele glauben, die Leute würden hauptsächlich Alkohol, Zigaretten oder wertvolle Elektronikgeräte stehlen. Wenn ich mich dagegen an meine letzten Diebe zurückerinnere, waren die Gegenstände so gewöhnliche Dinge wie Kämme, Sonnenmilch oder ein Fertiggericht. Der Wert ist im Allgemeinen jedenfalls nicht besonders hoch.

Was mir darüber hinaus auffällt, ist dass die Täter meistens sehr jung, häufig nicht mal volljährig sind. Hier sind also drei Parameter, die zu einer Einstellung des Verfahrens führen: Der geringe Warenwert, junge, manchmal nicht vorbestrafte Täter (sogenannte Mutprobendiebe) und das (drohende) Strafmaß nach Jugendstrafgesetz. Gerade in der genannten Konstellation lohnt sich für die Staatsanwaltschaft eine weitere Verfolgung der Tat nicht, solange sie nicht gehäuft auftreten. Natürlich ist das nicht gerecht, aber so ist die Praxis.

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» ninjafan » Beiträge: 1455 » Talkpoints: -0,16 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Ich denke, dass man gerade Mehrfachtäter wesentlich härter abschrecken sollte, aber niemand will zugeben, dass es hier ein Problem gibt. Gerade im Wahlkampf werden die Probleme von linker Seite massiv verniedlicht.

» Juri1877 » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



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