Kein Jurastudium auch bei einer kleinen Vorstrafe?
Frau Reue hat das Abitur nachgemacht und mit Bravour bestanden und möchte eigentlich Jura studieren. Sie ist mittlerweile 28 Jahre alt und sie hatte vor 8 Jahren einen kleinen juristischen Zwischenfall und ist vorbestraft wegen Drogenbesitz. Sie wollte damals einer Freundin helfen und hat ein Päckchen mit Drogen versteckt. Es wurde bei ihr gefunden und ist nun mit einer Vorstrafe gebrandmarkt.
Nun wurde ihr schon von allen Seiten gesagt, dass sie ihr Studium vergessen kann. Sollte sie es schaffen, dass sie sich in der Uni einschreibt und das Studium macht, wird sie aber niemals als Anwalt arbeiten können, was sie eigentlich wollte und ihr Traum ist. Nun fragt Frau Reue sich, ob es wirklich ein Leben lang so ist, dass sie das Studium und das Examen vergessen kann und dass sie nicht als Anwalt arbeiten kann. Sie ist ja der Meinung, dass sie gerade wegen ihrer Vorstrafe auch weiß, was es heißt verurteilt zu werden und würde da auch gerne helfen.
Kann man wirklich ein Jurastudium und die Arbeit als Anwalt vergessen, wenn man eine Vorstrafe hat? Oder erlischt so eine Vorstrafe auch nach einiger Zeit und sie ist wieder sauber?
Was genau gilt, ist Sache der Länder. Jura studieren und die erste juristische Prüfung ablegen, das darf auch ein Massenmörder. Ebenso stehen die juristischen Studiengänge offen, die nicht das Ziel haben, Volljurist zu werden. Aber beim juristischen Vorbereitungsdienst, den man für die zweite juristische Prüfung benötigt, sieht es anders aus.
Eigentlich muss, wer die erste juristische Prüfung bestanden hat, in den Vorbereitungsdienst aufgenommen werden. Das gilt aber nicht, wenn der Bewerber nicht würdig ist. Davon ist auszugehen, wenn der Betreffende zu mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe verurteilt worden ist und er die Strafe entweder noch absitzt, oder die Vorstrafe noch nicht getilgt worden ist.
Aus dem Bundeszentralregister werden Straftaten, die mit Freiheitsstrafen belegt worden sind, nach 15 Jahren plus die Dauer der Freiheitsstrafe getilgt. Wer also zu einem Jahr Haft verurteilt worden ist, hat nach 16 Jahren eine weiße Weste, sofern er nicht erneut verurteilt wird. Im Führungszeugnis ist die Frist kürzer. Da fällt es ohne neue Verurteilung nach fünf Jahren plus Dauer der Freiheitsstrafe raus.
Es funktioniert auch nicht, wenn gerade ein Verfahren wegen einer vorsätzlichen Tat läuft, das zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr oder mehr führen kann. Wer einen gesetzlichen Betreuer hat, der ist verständlicherweise auch raus. Und wenn zu erwarten ist, dass der Betrieb massiv gestört wird, kann der Zugang auch versagt werden. Das sind die Regeln für NRW, in den anderen Ländern ist es ähnlich.
Ähnliche Themen
Weitere interessante Themen
- Über welche Themen mit Ex trotz Freundschaft nicht reden? 1107mal aufgerufen · 6 Antworten · Autor: Prinzessin_90 · Letzter Beitrag von Verbena
Forum: Liebe, Flirt & Partnerschaft
- Über welche Themen mit Ex trotz Freundschaft nicht reden?
- Fürs Abendessen im Hotel besonders hübsch aussehen wollen? 1461mal aufgerufen · 15 Antworten · Autor: Prinzessin_90 · Letzter Beitrag von schnatterliese
Forum: Urlaub & Reise
- Fürs Abendessen im Hotel besonders hübsch aussehen wollen?
- Oberflächliche Bekannte, die einem etwas verkaufen wollen 1500mal aufgerufen · 12 Antworten · Autor: celles · Letzter Beitrag von Klehmchen
Forum: Freizeit & Lifestyle
- Oberflächliche Bekannte, die einem etwas verkaufen wollen
- Hello Fresh Box als Alternative zu Fertigmenüs nutzen? 2587mal aufgerufen · 9 Antworten · Autor: Fugasi · Letzter Beitrag von Klehmchen
Forum: Essen & Trinken
- Hello Fresh Box als Alternative zu Fertigmenüs nutzen?
- Unangenehm, wenn Chips Knoblauch-Aroma haben? 818mal aufgerufen · 5 Antworten · Autor: Prinzessin_90 · Letzter Beitrag von Wibbeldribbel
Forum: Essen & Trinken
- Unangenehm, wenn Chips Knoblauch-Aroma haben?