Kaution zahlen und Bürgen gleichzeitig nicht rechtmäßig?

vom 11.01.2018, 08:18 Uhr

Von einem Steuerberater und Rechtsanwalt an meiner Universität habe ich mal zu hören gekriegt, dass es überhaupt nicht rechtmäßig sei, eine Bürgschaft zu verlangen, wenn bei einem Mietvertrag bereits eine Kaution hinterlegt worden sei.

Ich kenne solche Fälle auch, oft fordern Vermieter zusätzlich zu der Kaution noch eine Bürgschaft der Eltern an, gerade wenn man noch kein festes Einkommen hat oder es andere Risikofaktoren gibt. Laut seiner Aussage muss der Vermieter sich rechtlich aber auf eine Absicherung beschränken und darf nicht zwei Absicherungen verlangen.

Daher könne man als Elternteil bedenkenlos eine Bürgschaft unterschreiben, da diese nach der gezahlten Kaution ohnehin nicht wirksam sei. Vor Gericht würde der Vermieter die Kaution dann nicht verwenden können. Im Alltag sei dies aber kaum einem bekannt, weshalb man dieses Wissen bei einem Mietvertrag gut für sich behalten könne.

Auf welche Rechtsgrundlage könnte sich das Ganze stützen? Habt ihr auch schon einmal von so etwas gehört? Wusstest ihr bereits von dieser Regelung?

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» Finja18 » Beiträge: 1296 » Talkpoints: 61,63 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Das wusste ich gar nicht, sollte das wirklich stimmen. Aber in der Praxis wird kaum jemand vor der Unterschreibung des Mietvertrags den Vermieter damit konfrontieren, dass das nicht zulässig ist. Denn gerade wenn Wohnungsnot ist und die Nachfrage das Angebot überschreitet, sitzt der Vermieter am längeren Hebel. In diesem Fall würde ich mich vorsichtshalber vom Anwalt beraten lassen, wie hier weiter vorzugehen wäre.

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» Täubchen » Beiträge: 33305 » Talkpoints: -1,02 » Auszeichnung für 33000 Beiträge


Was hat denn die Kaution mit der Bürgschaft mit der Miete zu tun? Die Kaution darf niemals vom Vermieter aus für die Miete verwendet werden, sondern nur für eventuelle Schäden bei Auszug oder den Rest der Nebenkostenabrechnung. Die Miete steht da auf einem ganz anderen Blatt und wenn der Vermieter da einen Bürgen haben will, weil der Mieter "nur" Student ist oder kein eigenes Einkommen hat, dann ist es sein gutes Recht.

Man muss die Wohnung ja nicht nehmen. Am nächsten Baum steht der nächste Mieter, der Kaution zahlt und einen Bürgen bringt und schon bekommt dieser die Wohnung. Dass es nicht gleichzeitig verlangt werden kann ist unsinnig, weil Miete und Kaution etwas völlig verschiedenes ist und man das überhaupt nicht gegenseitig verwenden kann. Wenn man also mal keine Miete zahlt, kann der Vermieter nicht die Kaution verwenden. Da ist es für ihn doch sicherer einen Bürgen zu haben.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



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