Kann Vermieter letzte Nebenkosten mit Kaution verrechnen?
A wartet nun schon mehrere Monate auf die Kautionsrückzahlung des alten Vermieters. Dieser will sich aber Zeit lassen bis zur letzten Nebenkostenabrechnung. A hat gehört, dass der Vermieter die Kaution bis zu 6 Monaten halten darf. Aber darf er dann die Nebenkosten mit der Kaution verrechnen? Oder muss der Vermieter die Kaution komplett auszahlen und A dann die Nebenkosten überweisen? A rechnet auch mit einer Nebenkostenrückzahlung.
Also die Regel wonach man die Kaution sechs Monate einhalten muss, hat mir letztens noch eine ehemalige Kollegin erklärt, die hat früher für einen Großvermieter gearbeitet und für unsere Chefin die Vermietungsangelegenheiten geregelt.
Der Vermieter kann, wenn er für die nächste Nebenkostenabrechnung erwartet, dass der ehemalige Mieter eine Nachzahlung leisten muss, einen Betrag einhalten. Dieser Betrag sollte sich dann aber in einer Höhe abspielen, die in etwa der kommenden Nachzahlung entspricht. Den Rest müsste er eigentlich auszahlen.
Eigentlich darf der Vermieter die Kaution nicht mit der Nebenkostenabrechnung verrechnen. Eigentlich müsste er die Kaution auszahlen und dann die Zahlung der Nebenkostenabrechnung einfordern. Aber viele Vermieter verrechnen es.
Im Grunde ist es ja auch egal, bezahlen muss man sowieso, wenn denn eine Nachzahlung anfällt. Dadurch muss man dann eben nicht mehr eine Nachzahlung einleiten und dies überweisen. Es erleichtert damit in meinen Augen einfach die Bürokratie.
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