Kann man Forderungsausfälle steuerlich geltend machen?

vom 24.12.2015, 14:29 Uhr

Nehmen wir mal an, Herr A hat gegenüber dem Herrn B eine unerbringliche Forderung am Laufen und hat diese auch schon mehr oder weniger abgehakt. Könnte denn dann Herr A seinen Forderungsausfall und somit seinen finanziellen Verlust auch steuerlich geltend machen? Geht so etwas überhaupt auf privater Ebene oder nur bei Firmen? Wenn dies ginge, was wären denn da für Nachweise erforderlich?

» FinanzScout » Beiträge: 1063 » Talkpoints: 19,22 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Dass solch ein Ansinnen auf rein privater Ebene funktionieren soll, kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen. Das würde ja dann bestimmt überhand nehmen und auf einmal hätten alle irgendwelche Forderungsausfälle. Auf betrieblicher Ebene kann so etwas wohl schon eher klappen. Da kann man wohl derartige Forderungen abschreiben und als Betriebsausgabe steuerlich geltend machen.

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» Pfennigfuchser » Beiträge: 3767 » Talkpoints: 34,25 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Verluste aus Spekulationsgeschäften sind aus gutem Grund steuerlich nicht absetzbar. Schließlich will der Staat diese Geschäfte nicht auch noch fördern. Bei Privatpersonen sehe ich da kaum Chancen. Außerdem würde das Finanzamt hier sicher darauf bestehen, dass der Kreditnehmer bis zur Privatinsolvenz gepfändet wurde.

Bei bilanzierenden Geschäftsleuten steht dies von Anfang an in der Bilanz und hier gibt es immer noch die Möglichkeit der Wertberichtigung. Schließlich sind Forderungsausfälle dort Alltag und es wurde vorher als Erlös eingebucht.

» Juri1877 » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



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