Kann man einer Obduktion zu Lebzeiten widersprechen?

vom 14.04.2020, 17:12 Uhr

Man hat ja auch nach dem Tod gewisse Rechte. Zum Beispiel kann man einer Organspende zustimmen oder widersprechen. Ich schaue mir gerade mal wieder einen True Crime Film an. Es geht um eine Obduktion, die vorgenommen wird, weil ein Verbrechen vermutet wird. Ich frage mich, ob man eigentlich einer Obduktion seines eigenen Körpers zu Lebzeiten widersprechen kann? Wenn ich tot bin, ist mir eigentlich egal, wie ich gestorben bin. Mir wäre es nicht so recht, wenn mich ein Pathologe aufschneidet und mich in meinem Innersten betrachtet. Wäre euch das egal? Wisst ihr, ob man einer Obduktion seines Körpers widersprechen kann? Es könnte ja auch wichtige religiöse Gründe dafür geben.

» blümchen » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Ich kann dir das nur aus meiner beruflichen Erfahrung sagen, dass einer gerichtlich angeordneten Obduktion nicht widersprochen werden kann. Falls ein Fremdverschulden wie Mord / Totschlag oder fahrlässige Tötung vermutet bzw. nicht ausgeschlossen werden können dann kontaktiert die Kriminalpolizei nach der polizeilichen Leichenschau die Staatsanwalt und diese verfügt über eine Obduktion. Da kann vorher noch so viel verfügt worden sein bzw. Veto von Angehörigen eingelegt werden, da kann man nichts dagegen machen.

Ich habe Detailinformationen über die gerichtliche Leichenöffnung und wäre deshalb auch nicht wirklich begeistert davon wenn das an meinem Leichnam durchgeführt werden müsste. Allerdings macht mich ja sowieso nichts mehr lebendig und ob ich vor der Beerdigung noch aufgeschnitten werde oder nicht ändert ja trotzdem nichts an meinem Ableben. Sollte ich aber eines nicht - natürlichen Todes verstorben sein, dann wäre es schon in meinem Sinne dass alles dafür getan wird, den Straftäter zu finden. Offensichtlich kann so eine Obduktion in einigen Fällen ja wirklich dazu beitragen Fälle zu lösen. Also würde ich tatsächlich Abstand davon nehmen dem zu widersprechen. Ohne Grund wird keine Obduktion durchgeführt.

» EngelmitHerz » Beiträge: 3943 » Talkpoints: 17,03 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Man wird doch so etwas nicht einfach so anordnen und daher kann man auch nicht widersprechen. Wenn man tot ist und die Todesursache ist nicht geklärt, dann muss man ja auch sehen, was passiert ist, was der Grund war und ob vielleicht auch jemand anderes dran Schuld hat. Man muss sich ja auch mal vor Augen führen, dass die Person das nicht mehr mitbekommt und wenn sie umgebracht wurde, dann möchte man das doch klären, bevor es zu weiteren Opfern kommt.

Man kann dem also nicht widersprechen, denn das wäre ja auch nicht richtig. Hier steht das Wohl der Gemeinschaft, nämlich auch des Schutzes anderer Menschen, über der eigenen Entscheidung und des Wunsches der Unversehrtheit des eigenen Körpers. Das ist auch wichtig, weil man einfach auch weiteres Unheil abwenden muss und Verantwortliche bestrafen muss. Mich würde das auch nicht stören, ich bin eh verstorben und da ist es mir ja auch wichtig, dass meine Hinterbliebenen wissen, was passiert ist, ob ich leiden musste und so weiter.

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge



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