Kann ein Wohnrecht auch vererbt werden?

vom 22.02.2015, 13:09 Uhr

Frau A hat das Elternhaus von Herrn B verkauft. Aber sie hat sich selber ein Wohnrecht eingeräumt, welches auch notariell festgesetzt ist. Nun ist Frau A mittlerweile auch schon fast 90 Jahre und wird wohl auch nicht mehr so lange leben. Herr B spekuliert nun auf die Wohnung in seinem Elternhaus, welche die Mutter noch bewohnt. Schließlich wäre er Alleinerbe, weil er der einzige Nachkomme ist und Frau A auch keinen Mann mehr hat, der erben könnte.

Herr B hat nun schon von mehreren Seiten gehört, dass das Haus nicht mehr der Mutter gehört und er deswegen auch von dem Haus nichts erben wird. Aber Herr B lässt sich nicht davon abhalten, dass er glaubt die Wohnung zu erben. Er meint, dass auch ein Wohnrecht vererbt werden kann. Ist das richtig? Oder erlischt das Wohnrecht nach dem Ableben und die Käufer des Hauses können nun frei darüber verfügen?

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» MissMarple » Beiträge: 6786 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 6000 Beiträge



Rein vom Gefühl her würde ich mal sagen, ein Wohnrecht ist nicht vererbbar. Weil dieses ja nur auf jeweils eine Person bezogen ist und wenn diese verstirbt, dann hat sich wohl auch das Wohnrecht erledigt. Andernfalls könnte sich ja ansonsten ein einmal vereinbartes Wohnrecht für eine einzelne Person über eine Erbklausel sich über Jahrhunderte hinziehen. Aber wie gesagt, das ist nur meine subjektive Meinung.

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» Zeitreise » Beiträge: 111 » Talkpoints: 34,48 » Auszeichnung für 100 Beiträge


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