Kann ein englisches Arbeitszeugnis verlangt werden?
Durch die aktuelle Globalisierung bewerben sich Menschen nicht nur im Inland, sondern auch im Ausland. Oft müssen zukünftige Arbeitnehmer sich in englischer Sprache bewerben. Doch wie sieht es mit dem Arbeitszeugnis aus, kann ein Deutscher im Ausland, beispielsweise in Großbritannien ein englisches Arbeitszeugnis verlangen, wenn er da aus dem Unternehmen ausscheidet? Wie verhält sich das mit ausländischen Firmen in Deutschland, kann ein Arbeitnehmer ein auf Englisch erstelltes Arbeitszeugnis verlangen, wenn er dort gearbeitet hat?
Im Inland sehe ich gar kein Nutzen, ein englisches Arbeitszeugnis zu verlangen. Schließlich wollen die Arbeitgeber doch wissen, was darin steht. Es gibt viele Chefs oder Arbeitnehmer in einer Personalabteilung, die noch nicht mal Englisch oder breite Englischkenntnisse haben, mit einem in Englisch verfasstes Arbeitszeugnis wären sie wahrscheinlich überfordert.
Wenn Bewerbungen ins Ausland erfolgen und der Bewerber dort lebt, wird der dortige Arbeitgeber dann eher ein Arbeitszeugnis in Englisch haben wollen, Deutsch ist dort in der Regel nicht die Muttersprache, also müssen Bewerber sich dann je nach Absprache um eine Übersetzung kümmern.
Man kann freundlich nachfragen, aber verlangen kann man nicht. In Deutschland ist die Landessprache nun mal Deutsch, selbst wenn man diese Sprache nicht sprechen würde und hier arbeiten würde, dann könnte man ja dennoch nur ein Dokument in Deutsch erstellen. Man möchte es ja auch gut formuliert haben und wenn man selber perfekt Englisch spricht, die Personalabteilung aber nicht, dann hat man nichts gekonnt. Sicherlich gibt es auch im Englischen No Go Sätze und die weiß der deutsche Personaler ja nicht.
Verlangen kann man ein Arbeitszeugnis in einer bestimmten Sprache wahrscheinlich nicht. Aber man kann es sich ja von einem beeidigten Übersetzer übersetzen lassen. Große Unternehmen werden wahrscheinlich den Wunsch nach einem Zeugnis in der Landessprache erfüllen, aber von kleineren kann man das wahrscheinlich nicht einfordern.
Denn Arbeitszeugnisse müssen bestimmte Kriterien erfüllen und sind für den Aussteller nicht so leicht in einer anderen Sprache zu verfassen. Es kommt ja auch darauf an, ob es ein deutsches Unternehmen ist oder ein ausländisches, für das andere Rechte gelten, was Arbeitszeugnisse anbelangt. Man kann das wahrscheinlich nicht einfach so eins zu eins übersetzen.
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