Kann der Unterhalt während Elternzeit ausgesetzt werden?

vom 18.06.2017, 22:43 Uhr

Herr H. ist in zweiter Ehe verheiratet. Aus seiner ersten Ehe hat Herr H. eine Tochter im Schulalter. Für diese Tochter zahlt er regelmäßig Unterhalt und das auch mehr als er eigentlich müsste.

Nun ist die zweite Ehefrau von Herrn H. schwanger und das Kind wird in wenigen Wochen das Licht der Welt erblicken. Seine Ehefrau verdient ganz gut und die Eheleute haben sich darauf geeinigt, dass er den Hauptteil der Elternzeit übernehmen wird.

Da Herr H. in seiner Elternzeit ja kein großes Einkommen haben wird, fragt er sich, ob man in der Zeit den Unterhalt für die erste Tochter aussetzen könnte. Meint ihr, das ist möglich? Nach der Elternzeit würde er weiterhin pünktlich und regelmäßig seinen Unterhaltspflichten nachkommen und würde auch weiter den bisherigen Unterhalt in voller Höhe übernehmen, auch wenn er dann für zwei Kinder unterhaltspflichtig sein wird.

» Fugasi » Beiträge: 1877 » Talkpoints: 1,33 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Man kann eventuell mit dem Jugendamt reden, ob diese einen Unterhaltsvorschuss leisten. Diesen muss der werte Herr aber dann auch ans Jugendamt zurückzahlen. Was kann denn die Tochter dafür, dass er wieder Vater geworden ist? Der Vater ist unterhaltspflichtig und da muss er durch. Dann darf er eben keine Elternzeit nehmen. Er soll mal an seine Tochter denken. Es ist schon grausam, dass er überhaupt daran denkt diesen einfach auszusetzen. Die Tochter sollte nicht darunter leiden, dass sie ein Halbgeschwisterkind bekommt.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Wunschkonzert oder was? Natürlich wird die Unterhaltspflicht nicht ausgesetzt nur weil der Herr gerader wieder Nachwuchs mit einer anderen in die Welt gesetzt hat. Natürlich steht es ihm frei, dass er auch Elternzeit und Elterngeld in Anspruch nimmt aber damit ist seine Unterhaltspflicht nicht ausgesetzt und wird es auch nicht. Diese wird an das Einkommen angepasst und liegt er darunter, dann tritt das Jugendamt in Vorkasse und sobald er nach der Elternzeit wieder mehr verdient, holen sie sich das von ihm auch zurück. Gewonnen hat er dafür dann rein gar nichts.

Warum sollte es auch interessieren was der Herr macht? Kinder sind sein Privatvergnügen und einfach meinen, dass man eines abstoßen und abschieben kann nur weil das Geld knapper wird und man lieber mit seinem Hintern Zuhause sitzt anstatt arbeiten zu gehen, dass noch fördern? So einfach zieht man sich damit nicht aus der Verantwortung und ich finde alleine schon die Idee die der Herr in seinem Kopf hat, einfach zu kotzen. Elternzeit ist Luxus und wer sich diese nicht leisten kann mit seinen Verpflichtungen, der kann sie halt nicht in Anspruch nehmen.

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge



Er hat doch immer noch das Kind und deswegen muss er dafür gerade stehen. Wenn er meint mit einem neuen Kind und der Elternzeit dieser Verpflichtung entschwinden zu können ist das etwas, was wirklich blöd ist. Immerhin ist er gesetzlich dazu verpflichtet und es zwingt ihn niemand mit seinem neuen Kind in Elternzeit zu gehen. Er hätte ja auch weiterhin arbeiten gehen können. Um eine Lösung zu finden kann er ja mit seiner Exfrau sprechen und eine gemeinsame Lösung finden.

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge



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