Kann Arbeitgeber Lehrgangskosten zurückfordern?
Mal angenommen Arbeitnehmer A bekommt einen Lehrgang von Arbeitgeber B bezahlt. Könnte denn dann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer vertraglich über mehrere Jahre an das Unternehmen binden? Wären derartige „Knebelverträge“ überhaupt rechtswirksam und wenn ja, über wie viele Jahre? Oder könnte im Falle der Auflösung des Arbeitsvertrages, der Arbeitgeber die Lehrgangskosten in voller Höhe zurückfordern?
Prinzipiell ist es möglich, Arbeitnehmer für eine gewisse Zeit an das Unternehmen zu binden und bei vorzeitiger Kündigung einen die Kosten zurückzufordern. Allerdings gibt es einiges zu beachten, damit so eine Vereinbarung auch rechtswirksam ist.
Zuerst einmal geht das nicht bei innerbetrieblichen Maßnahmen. Unterhält ein Arbeitgeber eine eigene Schulungsabeilung, kann er nach einer Kündigung keine Kosten zurückfordern. Ausgeschlossen ist es auch, wenn die Fortbildung allein auf betriebsbedingte Gründe zurückzuführen ist.
Wenn der Angestellte in der neuen Software des Unternehmens geschult wird oder wegen des neuen Geschäftspartners Chinesisch lernt, kann dafür nicht haftbar gemacht werden. Die Fortbildung muss eher ein Bonus sein, der die persönliche Entwicklung des Arbeitnehmers fördert und von der das Unternehmen auch etwas haben darf.
Dann gilt die Faustregel, dass für bis zu zwei Monaten Fortbildung bis zu einem Jahr Kündigungsverzicht vereinbart werden darf. Bis vier Monate binden maximal zwei Jahre, bei sechs Monaten liegt die Grenze bei drei Jahren, bis zu zwei Jahre Fortbildung rechtfertigen maximal fünf Jahre Bindung.
In der vereinbarten Bindungsfrist muss die Forderung schrittweise abnehmen. Außerdem kommt es auf den Grund der Kündigung an. Kündigt der Arbeitgeber aus betrieblichen Gründen, geht er leer aus. Ist ein Fehlverhalten des Arbeitnehmers die Ursache, kann er die Rückzahlung fordern.
Beim Arbeitnehmer ist es ebenso. Kündigt er, weil er einfach woanders arbeiten möchte, zählt er. Liegt der Grund beim Arbeitgeber beispielsweise Mobbing, muss er nicht leisten. Solche Vereinbarungen sollten immer genau geprüft werden. Sie können gültig sein oder auch nicht.
Soweit ich weiß, kann man jemanden an die Firma binden, in dem man eben für einen bestimmten Zeitraum ansonsten die Kosten für Schulungen und Lehrgänge zurückfordert. Damit sichern sich manche Arbeitgeber ab, dass der Arbeitnehmer nicht gleich nach einer Schulung kündigt, die vielleicht richtig teuer war.
Ich kenne es so, dass dann meisten von einigen Monaten die Rede ist. Also das der Arbeitnehmer einige Monate nach der Schulung oder dem Lehrgang die Kosten übernehmen muss, wenn er dann kündigen möchte.
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