Kamin in Mietwohnung nachträglich einbauen?
Schon längere Zeit liebäugle ich ja mit einem kleinen Kamin für unser Wohnzimmer und wenn es irgendwie möglich wäre, dann würde ich diesen auch gern einbauen. Der Kamin selber soll ja gar nicht so groß und auch verglast sein und ungefähr so aussehen.
Meint ihr so etwas ließe sich durchaus realisieren und wie müsste man denn dabei vorgehen, wenn man dieses Projekt mal angehen möchte? Habt ihr schon mal einen Kamin nachträglich eingebaut oder wisst auch so, was dabei alles zu unternehmen und zu beachten ist?
Reden wir hier von einem richtigen Kamin, der zum Heizen gedacht ist, oder so einem Teil, das nur zu Dekorationszwecken verwendet wird und in dem Gel oder etwas ähnliches verbrannt wird?
Für einen richtigen Heizkamin brauchst du natürlich einen Abzug, das dürfte in einer Mietwohnung schon mal schwierig werden. Und das selber machen hält sich auch in Grenzen wenn man sich nicht auskennt, weil das Ganze am Ende offiziell abgenommen werden muss bevor man den Kamin in Betrieb nehmen darf.
Diese Dekoteile kann man natürlich fertig kaufen, da gibt es auch rundum verglaste Modelle, für die man einen Sockel oder irgendwas in der Art basteln könnte. Aber da musst du bedenken, dass man diese Teile nur betreiben sollte, wenn man ordentlich lüftet, weil sich bei der Verbrennung Wasser bildet. Macht total viel Sinn im Winter und die Heizkosten werden sich auch freuen.
So oder so brauchst du die Zustimmung vom Vermieter, denn auch die Öfen zur Dekoration erfordern bestimmte Vorgaben die man als Mieter so einfach nicht entscheiden kann, wie auch die feuerfeste Unterlage. Du kannst nicht einfach das Parkett heraus reißen und Fliesen an diese Stelle legen weil du das gerade s haben möchtest und dann kann der Vermieter dich immer noch dazu verdonnern, dass das bei deinem Auszug wieder in den alten Zustand gebracht wird.
Ebenfalls ist das für die Versicherungen vom Gebäude nicht ganz uninteressant. Befinden sich Kamine im Haus, auch wenn sie nur zur Dekoration sind, dann steigen die Versicherungsbeiträge. Meldet der Mieter es dem Vermieter nicht und es passiert etwas, dann zahlt keine Versicherung dafür und der Vermieter kann sich das alles vom Mieter wieder zurück holen. Da wird jeder Vermieter scharf darauf sein mehrere hundert tausend Euro von einem Mieter zu fordern, die er nie bekommen wird.
Das mit dem Abzug wurde schon genannt, dieser muss fachmännisch gefertigt werden. Vorher braucht es entsprechende bauliche Genehmigungen, die nur der Eigentümer einholen kann, nicht aber der Mieter. Das kostet auch wieder und wenn das nur der Mieter möchte, dann hat der Mieter dafür auch die Kosten zu tragen. Beim Auszug könnte man versuchen die Wertsteigerung geltend zu machen und dem Vermieter einen Abschlag zu entlocken, kann aber auch nach hinten los gehen wenn man nach dem Einbau dort 50 Jahre noch weiter wohnt und es bis dahin auch nicht mehr die Wertsteigerung innen hat die damals beim Einbau.
In einer Mietwohnung habe ich mir nachträglich einen Kamin aufgestellt. Dort war aber auch schon alles soweit vorbereitet für einen Kamin der nur selbst gekauft werden musste, angeschlossen und abgenommen. Im Mietvertrag war das ganze ohnehin direkt mit drinnen gestanden, dass man das als Mieter machen darf und die Versicherungen waren angepasst, da der Vermieter ebenfalls einen Kamin hatte wie auch die andere Wohnung darüber.
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